Seite 1 von 1

Neuregelung /EU- Verordnung zum Erbrecht

Verfasst: Mi Nov 06, 2013 5:45 pm
von artep
Hallo Leute! Diese Info habe ich heute im aktuellen Wirtschaftsblatt gelesen.
Der in D. geltende Grundsatz, dass ein Deutscher nach deutschem Recht beerbt wird gilt zukünftig nicht mehr.
Die europä. Verordnung bestimmt für Erbfälle, die ab 17. August 2015 eintreten,das STATUT DES AUFENTHALTORTES, dh, es ist das Erbrecht desjenigen Landes anzuwenden, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat.
Der Text ist noch länger und ausführlicher. Übrigens steht hier auch, dies kann auch für Drittländer außerhalb der EU gelten, da hängt dann alles von den Regelungen im Internationalen Privatrecht des jeweiligen Landes ab.
Kann im Bedarfsfall interessant werden.
Der Autor des Textes heißt Robert Stancke .
Euch allen da draußen einen schönen Abend Petra aus Bulgaria

Verfasst: Mi Nov 06, 2013 6:55 pm
von Siggi!
Danke für den Hinweis Petra.

Ich habe hier noch ein paar Artikel zum Thema gefunden:
http://www.domrep-magazin.de/news/repor ... 6b656c6465
http://www.baanthai.com/ratgeber/erbrecht.asp

Kannst Du noch irgendwelche Quellen verlinken?

Gruß
Siggi

Hy Siggi was ich noch gefunden habe

Verfasst: Mi Nov 06, 2013 8:33 pm
von artep
Der Autor Robert Stancke ist Rechtsanwalt sowie Senior Manager und Prokurist der KPMG Rechtsanwaltsgeselschaft mbH und für eine Beratung zum Thema erreichbar über:
rstancke@kpmg.com oder http://www.kpmg-law.de/20625.htm
Für unser Treffen in Dobritsch am 2. Dezember werden wir den Artikel ausdrucken und allen die zum Treffen kommen, eine Kopie geben.
Jetzt werde ich mich nächste Woche mal im bulgarischen Erbrecht vertraut machen und ggf. auch die deutsche Botschaft mit ins Boot holen. Ich bin mal gespannt, ob es gravierende Abweichungen in den jeweiligen Erbrechtsregelungen gibt. Denn eigentlich hatten wir alles über das Berliner Testament geregelt. Aber man kann auch das sogenannte Heimatsrecht wählen ist aber mit viel Bürokratie und natürlich Kosten verbunden. Ich glaube das wird noch mega interessant für einige von uns.

Harmonisierung EU Erbrecht

Verfasst: Mi Nov 06, 2013 8:48 pm
von brooklyn

Verfasst: Mi Nov 06, 2013 11:10 pm
von Siggi!
Ich werde mich bei meinem nächsten Aufenthalt in DE beraten lassen. Das ist mir zu kompliziert, um es zu überblicken. Unser Fall ist auch nicht ganz einfach, da Vermögen in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU existiert. Auch konnte ich nachlesen:
Hinterläßt der verstorbene Ehegatte weder Kinder noch Enkel, so erbt der überlebende Ehegatte neben entfernteren Verwandten 1/2 des Nachlasses
http://www.baanthai.com/ratgeber/erbrecht.asp
Das deutsche Recht wäre also eine Katastrophe. Das wollen wir auf keinen Fall.

Die nächste Frage dreht sich auch um die Erbschaftssteuer. In UA gibt es keine, in DE schon. Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht? Der Wohnsitzstaat oder der Staat in dem sich die Vermögenswerte befinden? Im DBA finde ich dazu keine Vereinbarung. Die unbeschränkte Steuerpflicht muss ggf. 5 Jahre beendet sein, bevor man hinsichtlich der Erbschaftssteuer Ruhe vor dem deutschen Fiskus hat, wenn man in ein Gebiet mit niedriger Besteuerung verzogen ist (UA und BG sind dies):
http://www.erbschaftsteuerlexikon.de/Se ... licht.html

Die Erbschaftssteuerfrage dürfte für die meisten wg. der hohen Freibeträge im Moment kein Punkt sein (aber wer weiß, wie sich Gesetze in der Zukunft ändern):
http://erbschaftssteuerrechner.net/

Gruß
Siggi

Erbschaftsregelungen

Verfasst: Do Nov 07, 2013 6:04 pm
von artep
Es ist ja noch etwas Zeit und wir werden sicher hier einen Anwalt/ Notar vorher konsultieren, hoffentlich wissen die dann auch von dieser Neuregelung. Bei der Erbschaftssteuer in D. muss man aufpassen falls man erbt, von welchem Verwandtschaftsgrad. Man sollte sich da nicht zu früh freuen. Das Finanzamt ist gleich zur Stelle.