Wenn man in Deutschland einen Anwalt braucht...
Verfasst: Fr Dez 13, 2013 10:43 am
Im Faden...
http://www.auswandern-webforum.de/forum ... 2311#52311
...hab ich was dazu gesagt, dass man unter Umstaenden im Ausland hilfsbeduerftig wird und und in Deutschland einen Antrag stellen muss, aber nicht selbst da ist. Dann bietet sich an, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Kann man einen Anwalt wegen Verarmung nicht mehr selbst bezahlen, dann kann man, wenn die Voraussetzungen vorliegen, erreichen, dass der Rechtsanwalt sich seine Gebuehren (bis auf einen Eigenanteil von 15 Euro) aus der Staatskasse holt. Das geht dann nach dem Beratungshilfegesetz.
Anders, als der Name vortaeuscht (war das ein "Trick" des Gesetzgebers?) wird nicht nur eine Beratung bezahlt, sondern, soweit erforderlich, auch eine Vertretung, also ein Taetigwerden des Anwaltes nach aussen, zum Beipiel das Stellen eines Antrags.
Nun das Wichtigste:
Man muss vor der Auswanderung beim Anwalt eine Original-Blanko-Vollmacht hinterlegen. Nur dann geht es, den Anwalt im Notfall aus dem Ausland heraus per Telefon oder per Internet zu beauftragen, ohne dass dem Anwalt entgegengehalten werden kann, er koenne seine Berechtigung nicht nachweisen.
http://www.auswandern-webforum.de/forum ... 2311#52311
...hab ich was dazu gesagt, dass man unter Umstaenden im Ausland hilfsbeduerftig wird und und in Deutschland einen Antrag stellen muss, aber nicht selbst da ist. Dann bietet sich an, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Kann man einen Anwalt wegen Verarmung nicht mehr selbst bezahlen, dann kann man, wenn die Voraussetzungen vorliegen, erreichen, dass der Rechtsanwalt sich seine Gebuehren (bis auf einen Eigenanteil von 15 Euro) aus der Staatskasse holt. Das geht dann nach dem Beratungshilfegesetz.
Anders, als der Name vortaeuscht (war das ein "Trick" des Gesetzgebers?) wird nicht nur eine Beratung bezahlt, sondern, soweit erforderlich, auch eine Vertretung, also ein Taetigwerden des Anwaltes nach aussen, zum Beipiel das Stellen eines Antrags.
Nun das Wichtigste:
Man muss vor der Auswanderung beim Anwalt eine Original-Blanko-Vollmacht hinterlegen. Nur dann geht es, den Anwalt im Notfall aus dem Ausland heraus per Telefon oder per Internet zu beauftragen, ohne dass dem Anwalt entgegengehalten werden kann, er koenne seine Berechtigung nicht nachweisen.