Wien - München:
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Für die Aufenthaltsgenehmigung bei Familienzusammenführung zu einem deutschen Ehegatten muss der Lebensunterhalt nicht sichergestellt sein!Siggi! hat geschrieben:Naja, direkt ins Sozialamt einheiraten geht ja wohl auch nicht mehr in DE.
Schau ins Gesetz:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28§28 Absatz 1
Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen.
Hier wird also §5 Abs.1 Nr. 1 explizit ausgenommen. Hier der Gesetzestext:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#5Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
Sascha, da bist Du aber brutal falsch informiert. Wir haben diese Situation öfter im Ukraine Forum, wenn z.B. ein Student heiratet. Das Heiratsvisum kann ablehnt werden, aber die Familienzusammenführung nicht.
Wohlgemerkt gilt das alles nur, wenn der Ehepartner Deutscher ist. Bei Familienzusammenführung zu einem in DE lebenden Ausländer muss der Lebensunterhalt sichergestellt sein.
Gruß
Siggi
- Sascha Blodau
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Aha @Siggi!, das Zauberwort heißt also Familienzusammenführung, das ist wohl auch der Grund weshalb viele ihren ausländischen Partner über Dänemark heiraten, nehme ich mal an.
Der Rest ist dann in Deutschland nur noch reine Formsache.
Der Rest ist dann in Deutschland nur noch reine Formsache.
Alles was du brauchst, kommt im richtigen Moment zu dir. Sei geduldig.
Vorweg: Alles, was ich in diesem Beitrag schreibe, gilt nicht für EU-Ausländer!
Richtig! Da die deutschen Behörden die Heirat in DE verhindern können, wird eben in einem anderen Land geheiratet. Z.B. in Dänemark, da dort die bürokratischen Hürden sehr niedrig sind. Eine andere Möglichkeit: Im Heimatland des ausländischen Partners heiraten.
Mit Heiratsurkunde und Deutsch A1 Test steht dann dem Familienzusammenführungsvisum nichts mehr im Wege.
Gruß
Siggi
Richtig! Da die deutschen Behörden die Heirat in DE verhindern können, wird eben in einem anderen Land geheiratet. Z.B. in Dänemark, da dort die bürokratischen Hürden sehr niedrig sind. Eine andere Möglichkeit: Im Heimatland des ausländischen Partners heiraten.
Mit Heiratsurkunde und Deutsch A1 Test steht dann dem Familienzusammenführungsvisum nichts mehr im Wege.
Gruß
Siggi