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kleiner Tip beim Immobilienkauf

Verfasst: Di Feb 07, 2006 8:52 pm
von vamosarriba
Aus meiner Ehrfahrung heraus, als Immobilienanbieter
in Uy, rate ich dringend ab in den Monaten Nov-Maerz
einne Immobilie zu kaufen, die Preise sind ueberteuert.
Die Verkaeufer sieht noch die Chnace sein Haus teuer in der Saison zu vermieten, also schlägt er auf den Preis noch räftig drauf.

Inmobilienangebote

Verfasst: Mo Apr 23, 2007 12:49 pm
von antaresuy
Hallo,

dies ist nur in Sommerorten der Fall. Im Rest des Landes hält sich der Markt stabil nach Angebot und Nachfrage.

Gruss,

antaresuy

Verfasst: Mo Sep 29, 2008 9:27 am
von Siggi!
Hier gibt es einige Immoblien mit deutscher Beschreibung:
http://uruguay-immobilien.net/immobilie ... aufen.html

Gruß
Siggi

Bitte beachten beim Immobilienkauf

Verfasst: Mo Sep 29, 2008 12:06 pm
von vamosarriba
Es gibt 2 Gesetze, die eine Menge Probleme heraufbeschwoeren koennen:
1.
"Ley de seguridad fronteriza"kommt gerade zur letzten Lesung in den Senat.
Besagt, dass Auslaender an der Grenze Uruguays keinen Grund erwerben duerfen, ebensoweinig wie SA, wo der
Eigentuemer nicht klar erkenbar ist.
In einem Streifen von 50 km zur Grenze duerfen nur Uruguayos Immobilien besitzen.ies ist natuerlich besonders an der Argentinier gerichtet, aber im gestez wird von allen Auslaendern gesprochen.
Achtung wer eine residencia legal hat ist, deshalb immer noch Auslaender.

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2.
ein altes Gesetz, was das Vorkaufsrecht des Staates sichert, wird wieder neu belebt.
Wenn man eine Immobillie-egal wo- erwerben will muessen erst ALLE Departements Uruguays gefragt werden, ob sie vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen.
Dies gilt bereits ab Juli 2008, es gibt aber noch keine Durchfuehrungsverordnung, sicher verlaengert und verteuert dies den Kaufprozess

Voellig unklar ist, was mit den Grundverkaeufen ist, die im Augenblick getaetigt werden.

üblicherweise...

Verfasst: Mo Sep 29, 2008 10:26 pm
von spassmusssein
...und in Ländern die schon seit Jahren ähnliche Gesetzgebung haben (z.B. Mexico) werden Immobilien durch eine einheimische juristische Person (vulgo S.A. oder s.r.l. sprich Firma) erworben.
Bis zur Residenz wird der Ausländer noch einen einheimischen Geschäftsführer benötigen, der jedoch in der Zugriffskompetenz auf den Immobilienbesitz begrenzt wird.
Eigentümer bzw. Mehrheitseigentümer (hier: der "Fremde") bestellt sich als Generalbevollmächtigter mit alleiniger Handlungsvollmacht über den Bestand.
Mit der Residenz kann sofort auch die GF übernommen werden.

Verfasst: Di Sep 30, 2008 11:54 am
von vamosarriba
Danke fuer den Hinweis, ich bin sicher es werden hier aehnliche Loesungen angeboten werden.
abere sist eben nicht dasselbe und fuer einen "normalen"Kleinhaeuschen-Kauf ist das nicht interessant.