Abmeldebescheinigung
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- Registriert: Mo Jan 29, 2007 1:53 pm
Abmeldebescheinigung
Hallo Zusammen,
wir wollen im August nach Kärnten ziehen. Bei unserem letzten Besuch waren wir auf dem Gemeindamt, um uns nach den Formalitäten zu erkundigen.
Dort hieß es, dass wir eine Abmeldebescheinung aus Deutschland vorlegen müssen, um uns in der Gemeinde melden zu können.
Das würde einen doppelten Wohnsitz D und A, wie er hier im Forum schon oft vorgestellt wurde, unmöglich machen.
Musstet Ihr tatsächlich eine Abmeldebescheinigung vorlegen bei Eurer Anmeldung?
Liebe Grüße
wir wollen im August nach Kärnten ziehen. Bei unserem letzten Besuch waren wir auf dem Gemeindamt, um uns nach den Formalitäten zu erkundigen.
Dort hieß es, dass wir eine Abmeldebescheinung aus Deutschland vorlegen müssen, um uns in der Gemeinde melden zu können.
Das würde einen doppelten Wohnsitz D und A, wie er hier im Forum schon oft vorgestellt wurde, unmöglich machen.
Musstet Ihr tatsächlich eine Abmeldebescheinigung vorlegen bei Eurer Anmeldung?
Liebe Grüße
Hallo,
und habt ihr daraufhin explizit bei der Gemeinde nachgefragt, wie es mit zwei Wohnsitzen aussieht? Habt ihr gesagt, dass ihr euch daher nicht ammelden wollt? Wenn ja, was war die Antwort?
Es ist nämlich ohne Probleme möglich, mehrere Wohnsitze (auch in unterschiedlichen Ländern) zu haben. (U.U. wird es mit der Steuer dadurch kompliziert, wenn nur noch schwer festgestellt werden kann, wo denn der Lebensmittelpunkt ist.)
Gruß
Siggi
und habt ihr daraufhin explizit bei der Gemeinde nachgefragt, wie es mit zwei Wohnsitzen aussieht? Habt ihr gesagt, dass ihr euch daher nicht ammelden wollt? Wenn ja, was war die Antwort?
Es ist nämlich ohne Probleme möglich, mehrere Wohnsitze (auch in unterschiedlichen Ländern) zu haben. (U.U. wird es mit der Steuer dadurch kompliziert, wenn nur noch schwer festgestellt werden kann, wo denn der Lebensmittelpunkt ist.)
Gruß
Siggi
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Meldeämter im eher ländlichen österreichischen Raum bereiten in diesem Punkt immer wieder Probleme. Die sind auch nur in seltensten Fällen Gesprächsbereit. Schließlich hat man ja in Österreich die Möglichkeit einen reinen Zweitwohnsitz anzumelden.
Eine Möglichkeit das zu umgehen ist folgende: Wohnsitz in Dtl. abmelden. Abmeldebescheinigung in Empfang nehmen. 1-2 Wochen später wieder zum dt. Meldeamt und Hauptwohnsitz wieder anmelden, da es unerwartete Ereignisse gegeben hat, die man so vorher nicht abgesehen hat.
Viele Grüße,
Marcus
Eine Möglichkeit das zu umgehen ist folgende: Wohnsitz in Dtl. abmelden. Abmeldebescheinigung in Empfang nehmen. 1-2 Wochen später wieder zum dt. Meldeamt und Hauptwohnsitz wieder anmelden, da es unerwartete Ereignisse gegeben hat, die man so vorher nicht abgesehen hat.
Viele Grüße,
Marcus
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Ich hatte in Salzburg Stadt auch kein Problem. 1 Jahr später in Salzburg Land aber schon. Da hat es mir auch das Argument nichts geholfen, dass es in der Stadt problemlos ging. Das Problem ist eindeutig das deutsche Melderecht, das keinen reinen Zweitwohnsitz zulässt. Kann man sich vielleicht an irgendeine EU-Organisation wenden, um den Mangel mal kund zu tun?
Viele Grüße,
Marcus
Viele Grüße,
Marcus
Oder das österreiche Meldrechte bzw. die Rechtsauffassung auf dem Land. Warum soll man beispielsweise nicht zwei erste Wohnsitze haben? Im Sommer lebt man in Europa, im europäischen Winter auf der Südhalbkugel, da dort dann Sommer ist.Das Problem ist eindeutig das deutsche Melderecht, das keinen reinen Zweitwohnsitz zulässt
Gruß
Siggi
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- Registriert: Mo Jan 29, 2007 1:53 pm
@Marcus
Es gibt einen europäischen Bürgerbeauftragten:
www.ombudsman.europa.eu
an den könnte man sich mal melden.
Es gibt einen europäischen Bürgerbeauftragten:
www.ombudsman.europa.eu
an den könnte man sich mal melden.
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- Beiträge: 6
- Registriert: Mo Jan 29, 2007 1:53 pm
Das ist unerheblich. Beispiel: Wenn die Kunden zu 100% in China sitzen, dann ist ein Unternehmen immer noch in Österreich steuerpflichtig.Wir werden bei auf jeden Fall auch noch Kunden in D haben.
Wichtig ist wo eine Betriebsstätte existiert und wo der Ort der geschäftlichen Oberleitung sich befindet. Für freiberufliche Tätigkeiten ist der Begriff der Ansässigkeit wichtig. Alles steht im DBA, worauf hier im Forum verwiesen wird.
Hinweis: Wenn man ein Unternehmen hat bzw. einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, welches keine extreme örtliche Nähe zum Kunden bedarf, dann gibt es steuerlich gesehen viel günstigere Länder als Österreich und Deutschland.
Gruß
Siggi
P.S: ...wenden, wollte ich schreiben! Für Korrekturen haben wir hier eine Edit Funktion!