Arbeitnehmerrechte in den UAE

Die Länder der arabischen Halbinsel. Z.B.
Ägypten, Bahrein, Israel, Jemen, Kuwait, Libanon, Oman, Palästina, Qatar, Saudi Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Jordanien

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Desert Dancer
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Arbeitnehmerrechte in den UAE

Beitrag: # 1115Beitrag Desert Dancer »

Leider steht es um die Rechte der Arbeitnehmer in den UAE nicht rosig. Gewerkschaften sind illegal und das Arbeitsrecht favorisiert in jedem Falle den Arbeitgeber.

So darf der Arbeitnehmer zum Beispiel nicht ohne Genehmigung des bisherigen Arbeitgebers den Job wechseln. Wer kündigt oder entlassen wird und nicht die Wechselgenehmigung hat, wird binnen 4 Wochen des Landes verwiesen.

Häufig ziehen Arbeitgeber auch die Pässe ihrer Mitarbeiter ein, um diese an der Ausreise oder der Suche nach einem neuen Job zu hindern. Dieses Vorgehen ist jedoch absolut illegal.

Wer davon träumt in die UAE auszuwandern sollte sich gründlichst informieren und diese Details im Arbeitsvertrag absicher.

Desert Dancer
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Jupp
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Beitrag: # 1116Beitrag Jupp »

wird binnen 4 Wochen des Landes verwiesen
Das bezieht sich auch auf Staatsbürger, sofern es diesen Begriff dort gibt?

Dann bleib ich doch lieber hier :wink: Da wäre ich dann zwar auch arbeitslos, werde aber nicht davongejagt 8)
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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Desert Dancer
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Beitrag: # 1141Beitrag Desert Dancer »

Das Sozialsystem ist nur für UAE Bürger! Wer sonst noch in Not gerät, guckt in die Röhre....

DD
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