1.Wohnsitz / 2. Wohnsitz

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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AndyGN
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1.Wohnsitz / 2. Wohnsitz

Beitrag: # 35071Beitrag AndyGN »

Hallo,

bin neu hier im Forum. Im kommenden Jahr möchte ich nach Graz umziehen.

Meine Frage: Wie ist es mit 1. und 2. Wohnsitz?

Da ich vor habe in Österreich zu arbeiten, wollte ich meinen 1. Wohnsitz natürlich dort anmelden.

Mir geht’s vor allem um den steuerlichen Aspekt.
In Deutschland erwirtschafte ich Gewinn durch die Vermietung eines Hauses. Und natürlich habe ich auch hier noch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Auch meine damit verbundenen Bankverbindungen, Sparbücher, und Kreditkarten würde ich gerne behalten.
Aus diesen Gründen wollte ich meinen 2. Wohnsitz hier anmelden.

Mir ist bekannt das es ein DBA gibt aber ganz klar in welchem Land ich welche Einkünfte versteuern muss ist es mir noch nicht.

Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank!!!
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Siggi!
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Beitrag: # 35081Beitrag Siggi! »

Einkünfte aus Immobilien werden immer in dem Land versteuert, in dem sich die Immobilie befindet. Das ist völlig unabhängig vom Wohnsitz. Einfach nach DBA Österreich eine Suchmaschine der Wahl befragen.

Ein zweiter Wohnsitz in Deutschland wird wohl nur gehen, wenn der erste auch in Deutschland ist. D.h. für Dich: Du hast zwei mal einen ersten Wohnsitz oder nur einen ersten in Austria. Wofür brauchst Du einen Wohnsitz in DE? Willst Du wirklich dort leben? Immobilien kannst Du auch vermieten oder Kapital dort anlegen, ohne im Land zu leben!

Gruß
Siggi
AndyGN
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Beitrag: # 35110Beitrag AndyGN »

Hallo Siggi,

vielen vielen Dank für deine Antwort.

Der Grund, dass ich noch einen Wohnsitz in D behalten wollte ist, weil ich mir dachte ob es vielleicht Schwierigkeiten bei den Banken z.B. mit meiner deutschen Kreditkarte gibt, wenn ich ausschließlich meinen Wohnsitz in AT habe.

Gerne würde ich einige Bankverbindungen hier in D bestehen lassen. Z.B. für die Abbuchung bestehender Sparverträge.

Wenn es kein Probleme geben sollte, dann würde ich auch nur einen Wohnsitz in AT anmelden.


Wie sind denn da die Erfahrungen ?
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Siggi!
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Beitrag: # 35115Beitrag Siggi! »

Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Es gibt Banken (vor allem Internetbanken), die in der Tat bei Wohnsitz nur im Ausland kein Konto eröffnen. Aber um ein bestehendes Konto zu schliessen, müssten sie ja erst einmal von dem fehlenden Inlandswohnsitz erfahren. Wenn man für evt. Postzustellungen eine deutsche Adresse (z.B. bei den Eltern oder Bekannten) angibt, ist das praktisch ausgeschlossen.

Gruß
Siggi
AndyGN
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Beitrag: # 35127Beitrag AndyGN »

Hallo Siggi,


ein guter Tipp!!!


D.h. ich brauche eigentlich keinen Wohnsitz mehr hier in Deutschland angemeldet haben.

Oder gibt es Gründe warum man vielleicht doch einen Wohnsitz angemeldt lassen sollt? Z.B auf die Adresse der Eltern.

LG Andy
ich
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Beitrag: # 35135Beitrag ich »

Hallo Andy,

also ich persönlich bin noch in Deutschland gemeldet und finde das ganz praktisch. Vorallem da ich auf dem Rathaus persönlich bekannt bin und sich somit einige Dinge auch telefonisch erledigen lassen.
Dabei geht es vorallem um Wahunterlagen, Passverlängerung usw.

Auf der Bank ist es aber praktisch die ausländische Adresse anzugeben. Denn als Steuerausländer entgeht man der Abgeltungssteuer.

Gruss ich
AndyGN
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Beitrag: # 35139Beitrag AndyGN »

Hallo ICH,

danke für deine Antwort.

Ich werde es wohl dann so handhaben wie du.

LG Andy
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Siggi!
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Beitrag: # 35143Beitrag Siggi! »

ich hat geschrieben:Denn als Steuerausländer entgeht man der Abgeltungssteuer.
Richtig, aber dafür ist man aber im Wohnsitzland steuerpflichtig und zwar mit den weltweiten Einkünften. Bei Steuerehrlichkeit macht das meist alles keinen (großen) Unterschied.

Gruß
Siggi
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35145Beitrag Caribe-Klaus »

Siggi! hat geschrieben:Bei Steuerehrlichkeit...
Was ist das denn ? :roll:

Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
AndyGN
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Beitrag: # 35147Beitrag AndyGN »

Hallo,

nun ich verstehe die Sache also so:

1. Umzug nach Österreich
2. Anmeldung Wohnsitz in Österreich
3. Abmeldung in Deutschland
4. Bekanntgabe einer deutschen Adresse an die Banken die nur ein Konto zulassen wenn man eine deutsche Adresse hat.( Verwendung der Adresse meiner Eltern)
5. Bekanntgabe der neuen Adresse in Österreich an die Banken die auch eine ausländische Adresse zulassen.


Bei der Erstellung meiner ESt-Erklärung:

Da mein gewöhnlicher Aufenthalt und mein Wohnsitz nur in Österreich ist, gebe ich in Österreich eine Steuererklärung ab. Darin enthalten alle Einkünfte sowohl aus Österreich wie auch aus D.( Vermietung und KAP)
In D ist keine ESt-Erklärung mehr abzugeben?
Capesha
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Beitrag: # 35157Beitrag Capesha »

Hallo Andy,

zu den Punkten 1-5 stimme ich dir zu. Das hast du so richtig verstanden.

Wie es mit der Steuer und Kapitelerträgen ist, weiß ich nicht genau, weil das für mich nicht relevant ist.

Ich bin auch nach Österreich gegangen und habe das ganze stufenweise gemacht: Also erstmal Anmeldung bei meinen Eltern und Krankenkasse, Autoversicherung und Steuer in D belassen.
Nachdem ich mich jetzt eingelebt habe, stelle ich stufenweise alles um und kann vermutlich zum Januar jetzt alles in D abmelden.
AndyGN
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Beitrag: # 35164Beitrag AndyGN »

Vielen Dank Capesha,


LG Andy
Capesha
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Beitrag: # 35165Beitrag Capesha »

AndyGN hat geschrieben:Vielen Dank Capesha,


LG Andy
Oh, doch nicht dafür, Andy :-)
Weißt du, bei mir war es eher so ein Gefühl, dass ich nicht gleich alle Brücken abbrechen wollte. Anfangs hat es mir gereicht, mich hier zu melden, ein Bankkonto zu eröffnen (habe das in D aber auch noch) und als Sportschütze kam noch mal Papierkram auf mich zu, damit ich hier meine österreichische Waffenbesitzkarte bekam.
Das war erstmal Papierkram genug.

Inzwischen habe ich mich mal wegen Krankenversicherung und Autoversicherung gekümmert und so habe ich praktisch keinen Sprung ins kalte Wasser gehabt, sondern einen sehr soften Start im neuen Land.
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Siggi!
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Beitrag: # 35192Beitrag Siggi! »

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zahlst Du weiterhin in DE die Steuern, wenn sich die Immobilien in DE befinden. Ohne Wohnsitz in DE beträgt der Mindestssteuersatz 25%.

Gruß
Siggi
ich
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Beitrag: # 35201Beitrag ich »

Siggi! hat geschrieben: Richtig, aber dafür ist man aber im Wohnsitzland steuerpflichtig und zwar mit den weltweiten Einkünften. Bei Steuerehrlichkeit macht das meist alles keinen (großen) Unterschied.
Stimmt schon, Siggi.
Aber die Niederländer gewähren 2 unabhängige Freibeträge. Einen für inländisches und einen für ausländisches Kapital. Das heisst, ein bischen spart man schon. :D

Gruss ich

edit: Stimmt leider nicht (mehr). Das ganze Kapital (in- und ausländisches) wird über einem Freibetrag von ca. 20.000,- Euro mit 1,2 % versteuert. - gruss ich
Zuletzt geändert von ich am Mo Dez 14, 2009 12:04 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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