Hallo
Ich hatte hier schon des öfteren Differenzen mit meiner Anwältin , bezüglich des bg.Rechts. Im Internet fand ich ganz andere Rechtslagen, die ich dann meiner A. mit §-Nr usw übermittelte.
Nun etwas neues : Laut einer Veröffenlichung von " EASTLER"
Link :http://www.chsh.com/fileadmin/docs/publ ... _yanev.pdf
kann man eine Firma auch Indirekt Neuregistrieren lassen, wenn der Chef nicht erreichbar ist ( §4 Abs.1+8 bgHRG ). Angeblich soll das nicht gehen -
wer hat nun recht ?
Über eine sachkundige Antwort würde ich mich freuen.
erwartungsvoll
Achim
Kenntnisse im bg-Recht ?
Moderator: Moderatoren
Rechtsberatung
Es gibt ein Forum (auf Bulgarisch natürlich), wo man schon viel durch Lesen lernen kann und selbst juristische Fragen stellen kann:
http://www.lex.bg/forum/viewforum.php?f=19
‹ Имотни казуси
sind dann die Fragen zu Immobilien.
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