ist übertragbar. Der neue AG muss nur nachweisen, dass es noch der Fall ist, dass man spezialisiert ist und, dass diese sehr rar ist auf dem niederl. Arbeitsmarkt. Das trifft bei mir zu, da ich ein Spezialist, in einem ohnehin schon spezialisierten Bereich bin.
Danke für die Begrüssung!
S33
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- Mi Nov 11, 2009 12:55 pm
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- Thema: Hoi uit Holland
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- Di Nov 10, 2009 10:52 pm
- Forum: Welcome
- Thema: Hoi uit Holland
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Hoi uit Holland
Hallo, bin Anfang des Jahres nach Holland gekommen. Bisher war auch alles wunderbar, v.a. die steuerliche Regelung, durch die ich profitiere weil ich ein sogenannter Kennis Buitenlander bin. Nun will mich mein Arbeitgeber, der mich hierher geholt hat, zurück nach D verfrachten, was ich natürlich nic...
- Di Nov 10, 2009 10:35 pm
- Forum: Belgien, Niederlande, Luxemburg
- Thema: Erstwohnsitz Niederlande / Zweitwohnsitz Belgien
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Erstwohnsitz Niederlande / Zweitwohnsitz Belgien
Hallo, bin vor ca. einem Jahr in die Niederlande, wo ich nachwievor angemeldet bleiben möchte. Jedoch wechsele ich demnächst den Job und habe mir deshalb in Belgien eine kleine Wohnung besorgt, in der Nähe meines Arbeitsplatzes. Kann mir jemand darüber Auskunft geben, was ich benötige, um in Belgien...