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Mietrecht bzw. Mietvertrag

Verfasst: Do Sep 13, 2007 11:26 am
von dani
Hallo Zusammen!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Und zwar haben wir vor nach Österreich auszuwandern, haben uns auch schon in Tirol eine Liegenschaft ausführlich angeschaut. Nach Anfrage beim Eigentümer, hat dieser uns jetzt unverbindlich seinen Mietvertrag zugesandt.

Man erschreckt wenn man diesen " Unterwerfungsvertrag" einliest.

Da stehen z.B. Klausem drin, wie diese hier:

In Abänderung der Erhaltungspflicht des § 1096 ABGB ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, den Mietgegenstand und die für diesen bestimmten Einrichtungen, insbesondere die Licht-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und sanitären Anlagen, pfleglich zu behandeln, zu warten und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen insoweit vollständig instand zu halten, als kein ernster Schaden des Hauses vorliegt und es sich nicht um allgemeine Teile des Hauses handelt. Sämtliche anfallenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (insbesondere Reparaturen) hat er unverzüglich auf eigene Kosten von einem befugten Gewerbsmann durchführen zu lassen.

Ich habe mir den § 1096 im ABGB durchgelesen. Meiner Meinung darf der Vermieter nicht diese oben aufgeführten Kosten (Instandhaltung, Wartung u. Reparatur) auf den Mieter abwälzen.

Wer hat hier Rat oder weiß wo ich den Mietvertrag kostengünstig überprüfen kann.

Vorab schon mal lieben Dank, für Eure Unterstützung!

Verfasst: Do Sep 13, 2007 2:53 pm
von Siggi!
Hallo dani,

ich würde mich hierhin wenden:
http://www.mieterschutzverband.at/msv/

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Sep 14, 2007 10:07 am
von dani
Hallo Sigi,

erstmal vielen Dank für die Hilfe.
Gruß, Dani

Verfasst: Do Sep 20, 2007 8:36 pm
von v8rulez
selbst ein unterschriebener mietvertrag ist ungueltig, wenn es gegen das gesetz verstoesst