Hallo Zusammen!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Und zwar haben wir vor nach Österreich auszuwandern, haben uns auch schon in Tirol eine Liegenschaft ausführlich angeschaut. Nach Anfrage beim Eigentümer, hat dieser uns jetzt unverbindlich seinen Mietvertrag zugesandt.
Man erschreckt wenn man diesen " Unterwerfungsvertrag" einliest.
Da stehen z.B. Klausem drin, wie diese hier:
In Abänderung der Erhaltungspflicht des § 1096 ABGB ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, den Mietgegenstand und die für diesen bestimmten Einrichtungen, insbesondere die Licht-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und sanitären Anlagen, pfleglich zu behandeln, zu warten und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen insoweit vollständig instand zu halten, als kein ernster Schaden des Hauses vorliegt und es sich nicht um allgemeine Teile des Hauses handelt. Sämtliche anfallenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (insbesondere Reparaturen) hat er unverzüglich auf eigene Kosten von einem befugten Gewerbsmann durchführen zu lassen.
Ich habe mir den § 1096 im ABGB durchgelesen. Meiner Meinung darf der Vermieter nicht diese oben aufgeführten Kosten (Instandhaltung, Wartung u. Reparatur) auf den Mieter abwälzen.
Wer hat hier Rat oder weiß wo ich den Mietvertrag kostengünstig überprüfen kann.
Vorab schon mal lieben Dank, für Eure Unterstützung!
Mietrecht bzw. Mietvertrag
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