Seite 1 von 1

auswandern & vorbestraft

Verfasst: Do Nov 08, 2007 10:14 pm
von farbedesign
Hallo, ist es trotzdem man in good old germany vorbestraft ist möglich nach Österreich auszuwandern. Ich meine, nicht das man nach drei Monaten durch die Auslanderpolizei höflich um Ausreise gebeten wird. Wir sprechen natürlich von keinen Verbrechen indem Sinne. Wäre über eine fachgerechte Antwort dankbar, Gruss Tom

Verfasst: Do Nov 08, 2007 10:23 pm
von Siggi!
Verlangen die Österreicher bei der Anmeldung des Wohnsitzes eines EU-Bürgers ein Führungszeugnis? Ich glaube nicht! Ich habe noch nie etwas davon gelesen, dass die Freizügigkeit nur für Unionsbürger ohne Vorstrafen gilt.

Ansonsten gibt es hier einen ähnlichen Beitrag. Viele andere (nicht EU Ländern) verlangen ein Führungszeugnis. Da wird es dann schwierig bis unmöglich, sofern die Vorstrafe im Führungszeugnis noch auftaucht.

Gruß
Siggi

Verfasst: Sa Nov 10, 2007 10:14 pm
von farbedesign
Siggi! hat geschrieben:Verlangen die Österreicher bei der Anmeldung des Wohnsitzes eines EU-Bürgers ein Führungszeugnis? Ich glaube nicht! Ich habe noch nie etwas davon gelesen, dass die Freizügigkeit nur für Unionsbürger ohne Vorstrafen gilt.

Ansonsten gibt es hier einen ähnlichen Beitrag. Viele andere (nicht EU Ländern) verlangen ein Führungszeugnis. Da wird es dann schwierig bis unmöglich, sofern die Vorstrafe im Führungszeugnis noch auftaucht.

Gruß
Siggi
Erstmal schönen Dank für Deine Auskunft Siggi, wenn ich auf den österreichischen Thread gehe und dann in die Ribrik Aufenthaltserlaubnisse, Papiere ect. steht geschrieben das für Erstanträge ein Strafregisterauszug vorliegen muss, wenn ich dies richtig verstehen. Ich meine welch anderen grund sollte das vorstprechen bei der ausländerpolizei haben als den der überregionalen Überprüfung. Daher wollte ich Dich nochmals fragen ob Du definitiv sagen kannst das kein Führungszeugnis erforderlich ist. Schönen Dank im vorraus, Gruss Tom

Verfasst: Mo Nov 12, 2007 7:41 am
von Jupp
definitiv sagen können wird dir hier niemand etwas, wir sind ja keine Anwaltskanzlei, aber es gibt ja genügend hier, die nach Österreich gegangen sind, vielleicht ist ja jemand dabei, der seine diesbezüglichen Erfahrungen kundtut...

Verfasst: Mo Nov 12, 2007 3:14 pm
von TurboMarcus
Bei mir in Wien brauchte ich für die Anmeldung beim Einwohneramt kein Führungszeugnis!

Gruss Marcus

Verfasst: Mo Nov 12, 2007 6:10 pm
von Sabina
Wir mussten in Klagenfurt auch kein Führungszeugnis vorlegen !

Gruss
Sabina

Verfasst: Fr Nov 30, 2007 12:46 pm
von Marie
Was ist eigentlich aus der Sache geworden.

Bin selber für eine blöde Sache zu genau 90 Tagessätzen verurteilt worden.Mein Anwalt sagt, dass es nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.Aber was passiert in dem Fall, wenn es doch noch im Strafregister der Behörde erscheint wird man deswegen des Landes verwiesen?

Grüsse

Marie

Verfasst: Fr Nov 30, 2007 9:26 pm
von Yvonne
90 Tagessätze stehen nicht im Führungszeugnis, da hat dein Anwalt Recht, also mußt du dir keine Gedanken machen!

Verfasst: Fr Nov 30, 2007 10:35 pm
von v8rulez
moment mal - bevor zu jetzt deine 7 Sachen packst und nach Oesterreich kommst - was hast du angestellt?


ist es sehr tragisch?

hast du die Tat vorsaetzlich begangen?


:P

Verfasst: So Dez 02, 2007 9:34 pm
von SavvyTraveller
Ich hoffe es handelte sich um Piraterie und Brandschatzen.