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Fristen zur KFZ Ummeldung

Verfasst: Mo Feb 23, 2009 3:15 pm
von Niko
Hallo zusammen,
ich bin inzwischen in Kärnten angekommen... :)

Ich habe eine Frage zur Interpretation der Fristen auf Help.gv.at:
Dort steht, dass man sein KFZ mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang nach Begründung eines Hauptwohnsitzes ummelden muss. Ich "wohne" seit 4 Wochen in einem Appartement mit Touristenmeldung und werde zum 01.03. in eine eigene Wohnung ziehen, welche dann auch mein Hauptwohnsitz sein wird.
Zählen nun die 4 Wochen im Appartement auch zur Frist dazu, da es ja seit Anfang Februar mein "Lebensmittelpunkt" ist, wie es so schön heißt, oder zählen die 4 Wochen erst ab Bezug und Anmeldung der Wohnung mit Meldeschein?

LG, Niko.

Verfasst: Mi Feb 25, 2009 8:45 pm
von Uwi
Na ich würd schon sagen, das der Monat ab dem Datum der Anmeldung zählt.
Ich kann Dich aber beruhigen, so eng sieht man das hier nicht. Du kannst Dein Auto bestimmt auch nach einem halben Jahr ummelden oder Du behältst einfach Dein Deutsches Kennzeichen, stört ja keinen.