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Überbrückungsgeld gibts auch im Ausland

Verfasst: Fr Okt 28, 2011 9:14 am
von Jupp
Arbeitslose, die sich selbständig machen und damit nicht mehr dem Staat auf der Tasche liegen ;-) können eine Existenzförderung in Anspruch nehmen. Soweit so gut.

Was aber ist, wenn man aber ein Geschäft im Ausland aufmachen möchte?

Bisher sah es da eher mau aus, Gründung muß in Deutschland stattfinden, soweit die Bundesagentur für Arbeit.

Ein Diplom-Betriebswirt, der eine Pizzeria in Österreich aufmachen wollte, fand sich damit nun gar nicht ab, schließlich bleibe er in Deutschland wohnhaft und zahle auch entsprechend seine Steuern hier, und klagte vor dem hessischen Landessozialgericht.

Er bekam nun recht, denn Überbrückungsgeld ist dafür da, jemanden aus der Arbeitslosigkeit zu hieven, ob nun im Inland oder im Ausland, dürfe da keine Rolle spielen.

AZ: L 7 AL 104/09

Quelle: ksta vom 22.10.2011

Pizzeria in Chile

Verfasst: Fr Okt 28, 2011 3:41 pm
von brooklyn
Gilt das auch wenn es in aussereuropäische Ausland geht. Wenn der Diplom-Betriebswirt eine Pizzeria in, sagen wir mal Chile aufmachen will? Gibt's da auch Überbrückungsgeld?

Verfasst: Fr Okt 28, 2011 5:19 pm
von Jupp
ne, wohl eher nicht, weil der Wohnsitz mitentscheidend ist und Chile dürfte da wohl etwas zu weit weg sein...

Aber genaues sagt Dir das Gericht.

Verfasst: Fr Okt 28, 2011 6:43 pm
von brooklyn
na, da habe ich mal nachgelesen (AZ: L 7 AL 104/09 ) und für das Gericht ist Ausland einfach Ausland.