
Was aber ist, wenn man aber ein Geschäft im Ausland aufmachen möchte?
Bisher sah es da eher mau aus, Gründung muß in Deutschland stattfinden, soweit die Bundesagentur für Arbeit.
Ein Diplom-Betriebswirt, der eine Pizzeria in Österreich aufmachen wollte, fand sich damit nun gar nicht ab, schließlich bleibe er in Deutschland wohnhaft und zahle auch entsprechend seine Steuern hier, und klagte vor dem hessischen Landessozialgericht.
Er bekam nun recht, denn Überbrückungsgeld ist dafür da, jemanden aus der Arbeitslosigkeit zu hieven, ob nun im Inland oder im Ausland, dürfe da keine Rolle spielen.
AZ: L 7 AL 104/09
Quelle: ksta vom 22.10.2011