Jupp hat geschrieben:Es ist einfach so, daß man eigentlich zur Zeit überhaupt kein Forum betreiben sollte, wenn man schlau ist, da die Rechtsprechung seit einem gewissen heise-Urteil iniziert von einem Herren, den ich jetzt nicht näher nennen möchte, völlig aus dem vernünftigen Ruder ist.
Nana, so schlimm ist es nun auch wieder nicht, wenn ich hier mal den Juristen heraushängen lassen darf. Vielleicht ein anderes
Forum-Urteil, ebenfalls ein "Heise-Fall", welches die Wogen etwas glättet:
Virtuelles Hausrecht für Forenbetreiber
Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Verlag. Dieser hatte einem Nutzer aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.
Nach Gerichtsauffassung wird bei der Forumsanmeldung ein Vertrag geschlossen, in welchem der Nutzer sich verpflichtet die in den Nutzungsbedingungen formulierten Regeln anzuerkennen, da der Betreiber durch Teilnehmerpostings "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Um diese zu minimieren, hat der Forumsbetreiber ein virtuelles Hausrecht, welches ihm die Befugnis einräumt, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Da der Nutzer durch die Missachtung seiner vertraglichen Pflichten die Interessen des Betreibers verletzt habe, war ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar. Damit hat der Betreiber den mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag wirksam gekündigt. Trotzdem meldete sich der Nutzer z.T. unter Angabe falscher Daten immer wieder erneut an. Allein die falsche Angabe von Daten stellt eine Täuschung dar, welche geeignet ist, das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien zu zerstören. Außerdem hatte der Nutzer sich mehrfach, per E-Mail, über den Betreiber lustig gemacht und weitere Vertragsverletzungen angekündigt. Während der Verhandlung hat der Nutzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet in Zukunft die Foren des Betreibers nicht mehr zu nutzen. Im Rahmen des nun vorliegenden Urteils hatte das Gericht unter anderem über die Aufteilung der Verfahrenskosten hinsichtlich des Forenausschlusses zu entscheiden. Diese habe der Nutzer zu tragen, da er "im Rechtsstreit unterlegen wäre".
Das LG bestätigte damit die Existenz eines virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber. Für sie ist es nun einfacher, Nutzer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Das Urteil stärkt die Position der Forenbetreiber die Einhaltung ihrer Nutzungsbedingungen gewährleisten zu können. So schützen sie sich vor einer möglichen Haftung für umstrittene Beiträge und können die Qualität ihrer Foren erhalten. Das virtuelle Hausrecht gilt vermutlich auch für Betreiber von Chats oder Blogs.
Ideale sind wie Sterne. Wir erreichen sie niemals aber wie die Seefahrer auf dem Meer, richten wir unseren Kurs nach ihnen.