Gehalt

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

Moderator: Moderatoren

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sternchen
Beiträge: 27
Registriert: Do Mär 22, 2007 9:59 pm

Gehalt

Beitrag: # 11162Beitrag sternchen »

Hallo...........kann mir vielleicht jemand sagen,was man als LKW-Fahrer in Österreich verdient?

Mein Mann möchte gerne als LKW-Fahrer arbeiten,haben aber überhaupt keine Vorstellung was man so in Österreich verdient!!

Er sucht etwas im Nationalen Verkehr,hat den ADR-Schein und einige Jahre Berufspraxis.

:) :)


Lieben Gruß :roll: :roll:
only4woman
Beiträge: 10
Registriert: Di Mär 27, 2007 2:54 pm
Wohnort: Leibnitz

Verdienst lt. AMS

Beitrag: # 11262Beitrag only4woman »

hallo,

lt. dem österreichischen arbeitsamt AMS liegt das anfangsgehalt bei 902,- brutto und irgendwann dann mal bei 2834,- brutto.

lg
michaela
sternchen
Beiträge: 27
Registriert: Do Mär 22, 2007 9:59 pm

Beitrag: # 11291Beitrag sternchen »

Hallo only4woman...............Danke dir für die Auskunft!!

Wie ich sehe kommst du ja aus Tirol :( :( ,da wäre ich jetzt auch schon gerne :!: :!:

Hoffe,dass es bis zum Herbst klappt. :)

Lieben Gruß :) :)
Joy
Beiträge: 8
Registriert: So Mär 04, 2007 7:38 am

Beitrag: # 11607Beitrag Joy »

Auch ich habe eine Frage bezüglich des Gehaltes oder Stundenlohn.
Mein Mann hat sich als Installateur (Gas, Wasser, Heizung) in Saalfelden beworben. Auf unsere Anfrage über übliche Stundenlöhne haben wir von AMS leider keine Antwort erhalten. Kann von Euch jemand Auskunft geben?
Was verdient man als GWH-Installateur in Österreich?

Schon im Vorraus vielen Dank.

Liebe Grüße Joy
Bineb
Beiträge: 19
Registriert: Mi Nov 15, 2006 10:58 am
Wohnort: Mitterndorf an der Fischa

Beitrag: # 11697Beitrag Bineb »

Laut Kollektivvertrag Eisen-Metallgewerbe ergibt sich folgendes Lohnschema:

Brutto-Stundenlöhne

Techniker: € 13,51
Spitzenfacharbeiter: € 12,37
qualifizierter Facharbeiter: € 11,04
Facharbeiter: € 9,57
besonders qualifizierter Arbeiter: € 8,96
qualifizierter Arbeiter: € 8,52
Arbeitnehmer mit Zweckausbildung: € 8,17
Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung: € 8,08

Erklärung:

Techniker:
Arbeitnehmer mit langjähriger Berufspraxis in Lohngruppe 1, die inhaltlich so anspruchsvolle Arbeiten selbständig ausführen, daß dafür praktische und theoretische Fachkenntnisse, die über das im Rahmen der Berufsausbildung (Lehrabschlußprüfung) vermittelte Fachwissen hinausgehen, Voraussetzung sind und die hervorragende Verantwortung tragen. Die genannten Qualifikationen müssen entsprechend nachgewiesen werden.

Spitzenfacharbeiter:
Abgeschlossene Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung), hervorragende Fachkenntnisse; Befähigung, ohne Anweisung selbständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte alle berufseinschlägigen Arbeiten verantwortungsbewusst zu verrichten. Fähigkeit zum zweckmäßigen Einsatz beigestellter Arbeitskräfte und Materialien sowie zur Beratung von Kunden.

Oualifizierter Facharbeiter:
Abgeschlossene Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung), große Fachkenntnisse; Befähigung, alle berufseinschlägigen Arbeiten nach kurzer Anweisung selbständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewußt zu verrichten. Fähigkeit zum Einsatz beigestellter Arbeitskräfte und zur Beratung von Kunden.

Facharbeiter:
Abgeschlossene Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung), auch solche mit einer Lehrabschlußprüfung in technologisch verwandten bzw. technologisch ähnlichen Berufen; Befähigung, berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewußt zu verrichten.

Besonders qualifizierter Arbeitnehmer:
Längere Zweckausbildung, große Arbeitserfahrung und dementsprechende Verantwortung.

Qualifizierter Arbeitnehmer:
Zweckausbildung, entsprechende Arbeitserfahrung und Verantwortung.

Arbeitnehmer mit Zweckausbildung:
Entsprechende Arbeitserfahrung und Verantwortung. Auch Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung in Produktion oder Montage, sofern sie mehrere Arbeiten (Arbeitsvorgänge) beherrschen oder sich besondere Fähigkeiten angeeignet haben, spätestens jedoch nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit.

Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung:
Arbeiter, die sonstige Hilfstätigkeiten ausüben.



Hier an dieser Stelle möchte ich noch anmerken, dass, falls jemand irgendeinen österreichischen Kollektivvertrag mit den Mindestlöhnen braucht, mir eine PM schreiben kann; jedoch bitte mit seiner Mail-Adresse.

Sende dann gerne den entsprechenden KV als PDF zu; und muss dann weniger abschreiben.

LG, Bineb
Joy
Beiträge: 8
Registriert: So Mär 04, 2007 7:38 am

Beitrag: # 11773Beitrag Joy »

Hallo Bineb,

vielen Dank für Deine Mühe! Du hast uns sehr geholfen.
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