Vom Heiraten, Pendeln und Steuern zahlen

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Flatty
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Vom Heiraten, Pendeln und Steuern zahlen

Beitrag: # 13501Beitrag Flatty »

Hi

Ich habe da zwei (für mich jedenfalls) verzwickte Fragen. Aber ganz von vorne :-)

Meine Freundin wohnt in Oberösterreich und ich derzeit noch in Deutschland/Bayern. Wir haben vor bald zu heiraten und auf lange sicht, möchte ich auch nach Österreich ziehen. Letzteres ist momentan aber aus beruflichen Gründen noch nicht möglich. Ich bin Angestellter und habe derzeit infolgedessen die Steuerklasse I. Meine Freundin arbeitet in Österreich 20 Stunden in der Woche Teilzeit.

Wie sieht das ganze nun aus, wenn wir heiraten? Ich würde ja dann eine andere Steuerklasse bekommen. Würden wir in DE leben, wäre es bei meinem Gehalt sinnvoll, die Steuerklasse III und meine Freundin dann entspechend Steuerklasse V zu wählen. Aber als ich bei den Steuerklassen nachgelesen habe, gilt dies nur für Ehepartner, die beide in DE wohnen.

Welche Steuerklasse würde ich also bekommen, wenn ich meine Freundin heirate? Und welche Auswirkungen hätte es dann auf die Steuern meiner Freundin?

Nun zur anderen Frage: Kann ich, wenn ich geheiratet habe und meinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlagere, die Fahrten zwischen 2. Wohnsitz und Hauptwohnsitz von der Steuer absetzen (Heimfahrten oder so)?
Gibt es noch andere "Probleme", wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlagere aber in DE arbeite?


Lieben Gruß
Flatty
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Siggi!
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Beitrag: # 13503Beitrag Siggi! »

Hallo Flatty,
Wie sieht das ganze nun aus, wenn wir heiraten? Ich würde ja dann eine andere Steuerklasse bekommen
Nein, nur wenn die Ehe auch im Inland geführt würde. Wenn das aber von Vorteil wäre, dann könnte man diese Situation doch herstellen. Wenn sie sich dann in D anmelden würde und auch oft genug tatsächlich in D wäre, dann wäre damit sicher eine unbeschränkte Steuerpflicht in D zu begründen. Damit dies aber Wasserdicht wäre (denn auf die polizeiliche Meldung allein kommt es aus steuerlicher Sicht nicht an) empfehle ich ganz deutlich die Consultation eines Steuerberaters mit Schwerpunkt "Internationales Steuerrecht DBA Deutschland/Österreich". Das ist wichtig, keinen "Wald und Wiesen" Berater verwenden, der wird sich mit den Sachverhalten höchst wahrscheinlich nicht auskennen und nur falsche Antworten geben (das weiß ich aus eigener Erfahrung).

Gruß
Siggi
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