Mitnahme des Autos

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Andi63
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Beitrag: # 13143Beitrag Andi63 »

Die Bescheinigung bzw. die Änderung vom deutschen auf einen österreichischen Fahrzeugbrief benötigst du trotzdem , diese nennt sich "Bestätigung für die Zulassung"und wird durch die jeweilige Landesregierung, Abteilung Verkehrstechnik ausgestellt.
Vereinfacht wird das ganze wenn du für das Auto eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller besitzt.
Der deutsche Fzg.-brief gilt wie der Namen sagt eben nur für D. , leider.
v8rulez
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Beitrag: # 13888Beitrag v8rulez »

es gibt auch foren, wo dir so ziemlich jede spezialfrage beantwortet wird.
bezueglich import / export von und nach oesterreich, typisierung, versicherung, steuer ...
technische tipps gibts dort auch jede menge:


http://www.us-car-forum.at
Wir ruhen und wir rasten nicht bis daß die Satansbrut zerbricht!
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