Auswandern mit Schwerbehindertenausweis

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

Moderator: Moderatoren

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Nicky110aut
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Auswandern mit Schwerbehindertenausweis

Beitrag: # 8711Beitrag Nicky110aut »

Hallo, ich bin Frührentnerin und haben einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und den Buchstaben aG, B.
Nun wollen mein Partner und ich mit unseren 2 Hunden und Katze nach Österreich auswandern.
Kann uns jemand sagen, was wir beachten müssen und wie sieht es mit dem Fahrzeug in Österreich aus ? Hier in D steuerfrei, wie sieht das in Österreich aus?
Was müssen wir bei den Tieren beachten ?
Wie sieht es behinderten gerechten Wohnungen aus ?
Wer hat Erfahrungen gesammelt?
Danke im Voraus
Nicky
rory
Beiträge: 2
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Beitrag: # 16307Beitrag rory »

Hallo,

Ich bin in genau der selben Situation.
Mich würde interessieren, ob es in Osterreich auch diverse vergünstigungen für Schwerbehinderte gibt?

viele Grüße :D
v8rulez
Beiträge: 760
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Beitrag: # 16313Beitrag v8rulez »

e-government
die 172.ste

www.help.gv.at
direkt auf der hauptseite

wenn man daraufklickt
kommt man hier hin:
http://www.help.gv.at/Content.Node/k199 ... 90000.html

boah, tolle sache oder! :lol:
Wir ruhen und wir rasten nicht bis daß die Satansbrut zerbricht!
rory
Beiträge: 2
Registriert: Do Sep 06, 2007 3:10 pm
Wohnort: Deutschland

Beitrag: # 16327Beitrag rory »

Ich hab gerade was gefunden:

Welche Ermäßigungen gibt's für Behinderte?
ÖBB-Ermäßigung: die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) bietet eine VORTEILScard Spezial an, die für ein Jahr gültig ist. Voraussetzungen: Bezug erhöhter Familienbeihilfe bzw. Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension und Grad der Behinderung von 70 Prozent oder Bezug von Pflegegeld oder Behindertenpass und Grad der Behinderung von 70 Prozent Gebühren: EUR 18,10, Eine unentgeltliche VORTEILScard Spezial erhalten Sie, wenn Sie eine Ergänzungszulage, eine Ausgleichszulage oder Dauersozialhilfeleistung
beziehen. In diesem Fall ist die VORTEILScard Spezial drei Jahre gültig.
Bei Vorlegen der VORTEILScard beträgt die Ermäßigung für eine Fahrkarte bei Schalterkauf 45 Prozent vom Vollpreis (ACHTUNG!!! bei Handy-, Internet- oder Automatenkauf hingegen 50 Prozent) und gilt nur in Österreich (auch für Autobuslinien der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) mit Ausnahme des Verkehrsverbunds Ostregion).
Hinweis: Unverpackte Invaliden- und Krankengeräte wie z.B. Rollstühle (bis zu einer Masse von 90 kg pro Stück) werden innerhalb Österreichs kostenlos mitbefördert. Näheres auf den Seiten der Österreichischen Bundesbahn (www.oebb.at).
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt:
Sozial und/oder körperlich hilfsbedürftige Personen können eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und/oder die Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten beantragen. Detaillierte Informationen bezüglich allgemeiner Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung sowie ein Antragsformular zum Downloaden finden Sie auf den Seiten der GIS (ORF-Gebührenservice: www.orf-gis.at). Hinweis: Antragsformulare gibt's auch bei jedem Postamt.
Befreiung von der Rezeptgebühr
Folgende Personengruppen sind bereits von Gesetzes wegen bzw. auch auf Grund der einschlägigen Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger von der Entrichtung der Rezeptgebühr in der Höhe von EUR 4,25 befreit (es bedarf keiner gesonderten Antragstellung):
Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten
PensionistInnen mit Ausgleichszulage (sowie vergleichbaren Leistungen)
Darüber hinaus können auf Grund der genannten Richtlinien folgende Personen wegen Vorliegens einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit werden:
BezieherInnen niedriger monatlicher Nettoeinkommen:
max. EUR 643,54 für Alleinstehende
max. EUR 918,13 für Ehepaare bzw. LebensgefährtInnen im gemeinsamen Haushalt, zusätzlich: EUR 68,49 für jedes Kind
Personen, denen infolge Krankheiten oder Gebrechen erfahrungsgemäß besondere Aufwendungen entstehen:
EUR 740,07 für Alleinstehende, EUR 1.055,85 für Ehepaare bzw. LebensgefährtInnen im gemeinsamen Haushalt,
zusätzlich: EUR 68,49 für jedes Kind
zuständige Behörde: der zuständige Krankenversicherungsträger
mitzubringende Dokumente: Antragsformular, erhältlich bei den jeweiligen Außenstellen der Krankenkassen, Nachweis über das eigene Nettoeinkommen, Nachweis über das Nettoeinkommen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
Dazu können folgende Nachweise herangezogen werden:
letzter Abschnitt über den Pensionsbezug
Lohn- und Gehaltsbestätigung
Nachweis über Unterhaltsansprüche
Bezugsbestätigung des Sozialreferates
Bezugsbestätigung des Arbeitsamtes
Hinweis: Der Antrag kann sowohl schriftlich als auch persönlich erfolgen.
Hinweis: Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sind grundsätzlich auch von der Krankenscheingebühr befreit.

Quelle: www.lupus-live.de
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Jupp
Beiträge: 4427
Registriert: Do Feb 19, 2004 12:25 pm
Wohnort: im Westen

Beitrag: # 16340Beitrag Jupp »

boah, tolle sache oder!
;-) ;-)
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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Weihnachtsblog: Geschenkideen und mehr ;-)
Biricikderya
Beiträge: 33
Registriert: Do Jul 26, 2007 10:18 am

Beitrag: # 16372Beitrag Biricikderya »

Das Bundessozialamt ist eine tolle Anlaufstelle für solche Fragen bzgl. Behinderte usw.

http://www.basb.bmsg.gv.at/cms/basb/
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