Mich würde interessieren, ob jemand schon Erfahrungen (und wenn ja, welche) gemacht hat, was mit den eingezahlten Rentenbeiträgen passiert, wenn man in ein (außereuropäisches) Land einwandert (ganz offiziell) und die dortige Staatsbürgerschaft erwirbt? Natürlich wird dann die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben.
Ich habe mehrmals "läuten" hören, daß man sich in diesem Fall die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen kann, natürlich NUR, wenn man Deutschland

KOMPLETT den Rücken kehrt (s.o.).
Krankenkassen- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind weg

, das ist klar; mir geht es um die

RENTENversicherungsbeiträge.
Würde mich über Informationen sehr freuen.
