Ich glaube, dass ich die Vorgehensweise bei Auswandern so einigermaßen verstanden hab, trotzdem ist mir so ein "Was war zuerst - Huhn-Ei" Phänomen untergekommen.
Ich ersuche um Bestätigung meiner Gedankengänge...
a) Bei einer Wohnbaugenossenschaft kann ich mich nur auf die Wartliste setzen lassen, wenn ich bereits einen Arbeitsvertrag hab (richtig/falsch)
b) Bei Privaten /Maklern brauch ich noch keinen Arbeitsvertrag (richtig/falsch)
c) um auf die Wartelist für einen Vorschuplatz zu kommen braucht man einen Meldezettel aus der Stadt (richtig/falsch)
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Das heißt für mich, ich muss erst mal privat eine (teure) Wohnung im gewünschten Ort mieten, mich dort auf die Warteliste für eine Betreungsplatz setzen lassen und bis es so weit ist weiter in Österreich bleiben und arbeiten und für zwei Wohnungen zahlen. Sobald Betreuungsplatz-Zusage, dann Arbeitsangebot in NL annehmen und mich auf die Warteliste von Siedlungsgenossenschaft setzen lassen...
Ist dieser Gedankengang so richtig, oder hab ich was falsch überlegt, bzw. gibt es eine andere Lösung (ich hoffe ja)...
Bitte um Rat der Auswandererexperten und Mitglieder mit Kindern, wie die das gemeistert haben.
frage: Wie geht dass, wenn man einfach aufgrund eines Jobangebotes einwandert mit einem Kind über vier, dann "muss" es doch aufgrund der Schulpflicht aufgemommen werden, oder wie läuft das dann?
Danke im vorhinein für eure Antworten und Tipps
Ich finde es toll dass es so ein Forum gibt....
Liebe Grüße aus Österreich
Simone