Wegen der erhöhten Thrombose-Gefahr dürfen Fluggesellschaften Reisende mit Gipsbein vom (Rück-)Flug ausschliessen. Dies gilt besonders für Langstreckenflüge. Während eines 9-10 stündigen Fluges z.B. könne keine ausreichende Bewegung gewährleistet werden, was dem Passagier einem erhöhten Thrombose-Risiko aussetzt. Kommt es während des Fluges zu einer Thrombose, kann dies zu einer lebensgefährlichen Lungenembolie führen.
AG Bad Homburg, AZ: 2 C 331/02/19
Dies nur zur Info, auch ausgewanderte fliegen mal nach Hause in die Heimat oder auf Besuch in andere Länder. Ganz zu schweigen von einem Normal-Urlauber, dem dieses Malheur im Urlaub passiert und nun ev. wochenlang nicht zu seinem Arbeitsplatz kommt
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Welcher Arbeitgeber akzeptiert z.B eine AU-Bescheinigung ausgestellt in der Karibik mit dem Hinweis " Chef ich kann nicht fliegen, ich muss noch ein paar Wochen hierbleiben "
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Oder seht Ihr das anders ?
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Gruss Klaus