Hallo ich gehe zumindest für das nächste Jahe nach Österreich. Nun weigert sich mein Einwohnermeldeamt meine ausländische Adresse einzutragen, was natürlich unter dem Gesichtspunkt öffentlicher Zustellungen etc für mich eine Katastrophe ist.
Weiß jemand Rat oder ob man ein Recht darauf hat, dass seine Adresse eingetragen wird und auf welcher Grundlage das beruht?
Vielen Dank
Peter
Weigerung des Einwohnermeldeamt ausl. Adresse einzutragen...
Moderator: Moderatoren
Hallo Peter,
das deutsche Einwohnermeldeamt will bei Verzug ins Ausland nur das Land wissen. Eine Meldepflicht für Auslandsdeutsche gibt es nicht. Auch wird keine Datenbank über diese Adressen geführt (mit Ausnahme einer freiwilligen Registrierung bei der deutschen Botschaft, die aber nur im Katastrophenfall von Relevanz ist.) Behörden (wie z.B. dem FA) solltest Du eine zustellfähige Inlandsadresse (z.B. die vom Steuerberater) mitteilen. Eine Auslandsadresse hilft Dir da nicht, denn dahin werden keine Bescheide zugestellt.
Gruß
Siggi
das deutsche Einwohnermeldeamt will bei Verzug ins Ausland nur das Land wissen. Eine Meldepflicht für Auslandsdeutsche gibt es nicht. Auch wird keine Datenbank über diese Adressen geführt (mit Ausnahme einer freiwilligen Registrierung bei der deutschen Botschaft, die aber nur im Katastrophenfall von Relevanz ist.) Behörden (wie z.B. dem FA) solltest Du eine zustellfähige Inlandsadresse (z.B. die vom Steuerberater) mitteilen. Eine Auslandsadresse hilft Dir da nicht, denn dahin werden keine Bescheide zugestellt.
Gruß
Siggi