Servas liebe Forengemeinde,
ich habe mal eine Frage zum Thema Abmelden bzw. Ummelden. Ich werde ab 1. Februar 2009 in Kärnten arbeiten. Da mein Mietvertrag in Deutschland noch bis Ende Februar läuft und ich von meiner neuen Firma ein Hotelzimmer für die ersten vier Wochen bezahlt bekomme, wollte ich mir erst eine Wohnung suchen, wenn ich dort arbeite. Mir stellt sich aber nun die Frage, wann muss ich mich in Deutschland ab und wann in Österreich anmelden? Muss ich mich Ummelden, wenn ich eine Wohnung habe oder schon wenn ich dort arbeite?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,
Niko
Abmeldung / Ummeldung
Moderator: Moderatoren
Hallo Niko! Wenn Dein Mietvertrag in D ausläuft und du hier noch keine Wohnung hast, fehlt Dir praktisch ein fester Wohnsitz. Hotels kann man,glaube ich nicht als festen Wohnsitz angeben.Ich würde mich an Deiner Stelle bis Februar um eine richtige Wohnung bemühen.Selbst wenn Du dann ein paar Wochen doppelte Miete bezahlen müsstest Außerdem ersparst Du Dir eventuell Streß mit den Meldebehörden.Denn bevor Du herkommst mußt Du Dich beim Einwohnermeldeamt Deines Ortes abmelden.Und die wollen natürlich Deine neue Adresse wissen.Also solltest Du einen neuen Mietvertrag haben.Viele Grüße aus Östereich!
@Matthes1 Ok danke, das mit dem Hotel ohne "festen Wohnsitz" klingt logisch, dann werde ich wohl leider nicht drumherum kommen, einen oder einen halben Monat Miete doppelt zu zahlen, da ich ja ab 01.02. schon in Österreich arbeite und mein Mietvertrag in D noch bis 01.03. läuft. 
Ich dachte nur, dass es evtl. Probleme geben könnte, wenn mein neuer Arbeitgeber mich bei den Versicherungen anmeldet und ich noch keinen festen Wohnsitz in Österreich habe.
VG, Niko

Ich dachte nur, dass es evtl. Probleme geben könnte, wenn mein neuer Arbeitgeber mich bei den Versicherungen anmeldet und ich noch keinen festen Wohnsitz in Österreich habe.
VG, Niko