Nachdem ich im Internet rumgekramt habe, ohne fündig zu werden, frag ich einfach mal Euch:

1. Ich bin Freiberuflerin. Meine festen Aufträge mit Jahresvolumen von 50.000 Euro wickele ich über das Internet mit deutschen Firmen ab, sodass ich nachweisbar auch in Malaysia finanziell unabhängig bin.
- Erhalte ich unter diesen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis?
- Ist es nötig, eine Arbeitserlaubnis in Malaysia zu beantragen?
- Wenn ja, wie erhalte ich diese Arbeitserlaubnis als Selbständiger?
2. Ist es möglich, in Malaysia eine Wohnung anzumieten, ohne dort gemeldet zu sein?
3. Gibt es eine Höchstanzahl von Einreisen oder Aufenthaltstagen pro Jahr?
4. Falls es nicht möglich sein sollte, eine Aufenthaltsgenehmigung und ggf. eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, welche Möglichkeiten habe ich, nach Malaysia auszuwandern?
(MM2H kommt aufgrund der hohen Deposit-Summe nicht in Frage.
Im schlimmsten Fall bin ich auch für Tipps dankbar, die den legalen Rahmen bis zur Kante ausreizen - bitte nicht falsch verstehen.)
Tausend Dank schon mal im Voraus für alle Infos, die mir helfen, meinen Traum zu erfüllen!

Laura