Was ist der Lohnsteuerfreibetrag?
Moderator: Moderatoren
Was ist der Lohnsteuerfreibetrag?
Hallo liebe Leute,
ich werde demnächst ein befristetes Arbeitsverhältnis in Linz aufnehmen und wollte mir mal ausrechnen wieviel netto mir noch vom brutto bleibt.
Dazu habe ich folgenden Netto-Brutto Rechner genommen:
http://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Ste ... oNetto.htm
Ich weiß nun gar nicht was ich in das Feld "Lohnsteuerfrei" eintragen kann. Ich habe schon ne Menge gegooglet, aber ich habe nicht herausgefunden was ich da eintragen soll. Woher bekomme ich den für mich korrekten Wert?
Danke für jede Hilfe,
Karsten
ich werde demnächst ein befristetes Arbeitsverhältnis in Linz aufnehmen und wollte mir mal ausrechnen wieviel netto mir noch vom brutto bleibt.
Dazu habe ich folgenden Netto-Brutto Rechner genommen:
http://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Ste ... oNetto.htm
Ich weiß nun gar nicht was ich in das Feld "Lohnsteuerfrei" eintragen kann. Ich habe schon ne Menge gegooglet, aber ich habe nicht herausgefunden was ich da eintragen soll. Woher bekomme ich den für mich korrekten Wert?
Danke für jede Hilfe,
Karsten
-
- Beiträge: 278
- Registriert: So Feb 05, 2006 11:22 pm
- Wohnort: Wien
Also für dich beträgt der im ersten Jahr erst mal 0 €! Nächste Jahr machst du dann deine Steuererklärung (Online in 10 Minuten) und dann siehst du, wieviel du wieder bekommst. Dieser Betrag ist sozusagen dein vorraussichtlicher Lohnsteuerfreibetrag pro Jahr, den kannst du bei deinem Arbeitgeber dann angeben und du bekommst dann das Geld jeden Monat auf dein Gehalt extra. Dafür gibt es dann nat. bei der Steuererklärung kein Geld mehr. Für dich wird sich das aber eh nicht lohnen, da man in Ö. so ca. gar nix absetzen kann. Rechne also nicht mit ner großen Gutschrift beim Finanzamt (100-200€ sind so die Norm). Dafür kannst du auch die Steuererklärung im Gegensatz zu D. in ner Viertelstunde machen (alles online), das ist echt super geregelt. Anders sieht die Sache allerdings aus wenn du ein A-typischer Beschäftigter bist ala Werkvertrag oder Freier Dienstnehmer, da kannst du dann ne Menge absetzen (Fahrtkosten etc...). Für die gilt aber der Brutto-Netto Rechner nicht mehr!
Gruss,
Marcus
Gruss,
Marcus
-
- Beiträge: 39
- Registriert: Mo Dez 12, 2005 9:30 pm
- Wohnort: Ländle
Ich versuchs mal auf einfache Weise zu beschreiben. Im einzeln muss man da schon einige Dinge beachten:
Doppelte Haushaltsführung wird steuerlich anerkannt , wenn die Wohnung in Österreich zum Zweck der Arbeitsaufnahme dient. Wenn dein Hauptwohnsitz also in D bleibt (also Lebensmittelpunkt) dann kannst du Doppelte Haushaltsführung absetzen. Als Single geht das bis zu einem halben Jahr (glaube ich zumindest). Wenn du verheiratet bist und deine Frau/Kinder in D wohnen, geht es länger (ich glaube sogar unbegrenzt lange). Es kommt dann aber auch darauf an, was deine Frau verdient bzw. was sie zum Familieneinkommen beiträgt (Stichwort: Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes)
Schau mal hier unter
RZ341 und RZ345
Hoffe das hilft fürs erste (bin aber auch kein Experte)
Doppelte Haushaltsführung wird steuerlich anerkannt , wenn die Wohnung in Österreich zum Zweck der Arbeitsaufnahme dient. Wenn dein Hauptwohnsitz also in D bleibt (also Lebensmittelpunkt) dann kannst du Doppelte Haushaltsführung absetzen. Als Single geht das bis zu einem halben Jahr (glaube ich zumindest). Wenn du verheiratet bist und deine Frau/Kinder in D wohnen, geht es länger (ich glaube sogar unbegrenzt lange). Es kommt dann aber auch darauf an, was deine Frau verdient bzw. was sie zum Familieneinkommen beiträgt (Stichwort: Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes)
Schau mal hier unter
RZ341 und RZ345
Hoffe das hilft fürs erste (bin aber auch kein Experte)
Die Steuererklärung kann man in D auch bereits seit einigen Jahren online durchführen bzw. gibt es dieses Programm "ELSTER", was auch recht gut ist und wo man auch auf den Cent genau verlässlich ausrechnen kann, wieviel man nachzahlen muß oder wieder bekommt. Entsprechend kann man dann mit den verschiedenen Möglichkeiten herumspielen und das ganze dann fix und fertig ans Finanzamt übermitteln. Einziger Knackpunkt war seinerzeit (ich weiß nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat), das man die elektronische Steuererklärung nicht unterschreiben konnte und deshalb das ganze Teil ausdrucken und per Post zum FA schicken mußte. Dann wurde es aber auch innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
Dennoch ist das österreichische System in dieser Hinsicht 10x einfacher und besser!
Und die Leute auf dem Finanzamt sind netter
Dennoch ist das österreichische System in dieser Hinsicht 10x einfacher und besser!

Und die Leute auf dem Finanzamt sind netter
