Was ist der Lohnsteuerfreibetrag?

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Kellner12
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Was ist der Lohnsteuerfreibetrag?

Beitrag: # 33606Beitrag Kellner12 »

Hallo liebe Leute,
ich werde demnächst ein befristetes Arbeitsverhältnis in Linz aufnehmen und wollte mir mal ausrechnen wieviel netto mir noch vom brutto bleibt.
Dazu habe ich folgenden Netto-Brutto Rechner genommen:
http://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Ste ... oNetto.htm
Ich weiß nun gar nicht was ich in das Feld "Lohnsteuerfrei" eintragen kann. Ich habe schon ne Menge gegooglet, aber ich habe nicht herausgefunden was ich da eintragen soll. Woher bekomme ich den für mich korrekten Wert?

Danke für jede Hilfe,
Karsten
TurboMarcus
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Beitrag: # 33620Beitrag TurboMarcus »

Also für dich beträgt der im ersten Jahr erst mal 0 €! Nächste Jahr machst du dann deine Steuererklärung (Online in 10 Minuten) und dann siehst du, wieviel du wieder bekommst. Dieser Betrag ist sozusagen dein vorraussichtlicher Lohnsteuerfreibetrag pro Jahr, den kannst du bei deinem Arbeitgeber dann angeben und du bekommst dann das Geld jeden Monat auf dein Gehalt extra. Dafür gibt es dann nat. bei der Steuererklärung kein Geld mehr. Für dich wird sich das aber eh nicht lohnen, da man in Ö. so ca. gar nix absetzen kann. Rechne also nicht mit ner großen Gutschrift beim Finanzamt (100-200€ sind so die Norm). Dafür kannst du auch die Steuererklärung im Gegensatz zu D. in ner Viertelstunde machen (alles online), das ist echt super geregelt. Anders sieht die Sache allerdings aus wenn du ein A-typischer Beschäftigter bist ala Werkvertrag oder Freier Dienstnehmer, da kannst du dann ne Menge absetzen (Fahrtkosten etc...). Für die gilt aber der Brutto-Netto Rechner nicht mehr!

Gruss,

Marcus
Kellner12
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Beitrag: # 33623Beitrag Kellner12 »

Vielen Dank, das bringt Licht ins Dunkle.
Da ich jedes Wochenende nach D pendeln werde und auch in D mein Hauptwohnsitz bleibt, dachte ich ich könnte "Doppelte Haushaltsführung" geltend machen, falls dazu jemand etwas weiss, ob das möglich ist, wäre toll!
Dangermike
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Beitrag: # 33625Beitrag Dangermike »

Ich versuchs mal auf einfache Weise zu beschreiben. Im einzeln muss man da schon einige Dinge beachten:

Doppelte Haushaltsführung wird steuerlich anerkannt , wenn die Wohnung in Österreich zum Zweck der Arbeitsaufnahme dient. Wenn dein Hauptwohnsitz also in D bleibt (also Lebensmittelpunkt) dann kannst du Doppelte Haushaltsführung absetzen. Als Single geht das bis zu einem halben Jahr (glaube ich zumindest). Wenn du verheiratet bist und deine Frau/Kinder in D wohnen, geht es länger (ich glaube sogar unbegrenzt lange). Es kommt dann aber auch darauf an, was deine Frau verdient bzw. was sie zum Familieneinkommen beiträgt (Stichwort: Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes)

Schau mal hier unter
RZ341 und RZ345

Hoffe das hilft fürs erste (bin aber auch kein Experte)
Kellner12
Beiträge: 3
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Beitrag: # 33627Beitrag Kellner12 »

Dankeschön, langsam werde ich schlauer. Ist ne Menge Lesestoff, aber dafür habe ich am WE ja genug Zeit :D
Die Wohnung in Österreich wird definitiv nur wegen der Arbeitsaufnahme gemietet und ich fahre an den WE wieder nach D. Meine Freundin (Verlobte) studiert noch und bekommt gar kein Einkommen.
Uwi
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Beitrag: # 33646Beitrag Uwi »

Die Steuererklärung kann man in D auch bereits seit einigen Jahren online durchführen bzw. gibt es dieses Programm "ELSTER", was auch recht gut ist und wo man auch auf den Cent genau verlässlich ausrechnen kann, wieviel man nachzahlen muß oder wieder bekommt. Entsprechend kann man dann mit den verschiedenen Möglichkeiten herumspielen und das ganze dann fix und fertig ans Finanzamt übermitteln. Einziger Knackpunkt war seinerzeit (ich weiß nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat), das man die elektronische Steuererklärung nicht unterschreiben konnte und deshalb das ganze Teil ausdrucken und per Post zum FA schicken mußte. Dann wurde es aber auch innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.

Dennoch ist das österreichische System in dieser Hinsicht 10x einfacher und besser! :)
Und die Leute auf dem Finanzamt sind netter :D
Uwi
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Beitrag: # 33647Beitrag Uwi »

Übrigens würde ich von dem Steuerfreibetrag auch abraten, das kommt dann bloß im folgenden Jahr wie ein Bummerang zurück.
Capesha
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Beitrag: # 33654Beitrag Capesha »

@Uwi: man muss den Elster-Kram immer noch ausdrucken und samt Belegen einsenden.
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