Ich bin nach Wien gezogen, habe aber zusätzlich zum Hauptwohnsitz in D einen Hauptwohnsitz in Ö. In D war ich nie angestellt (war Studentin), habe aber als DJ ein Gewerbe angemeldet und fülle immer eine Steuererklärung aus, wobei nie Steuern zahlen muss, da meine Einnahmen weit unter der Freibetragsgrenze liegen. In Ö war ich dieses Jahr die ersten 9 Monate selbständig und bin seit 1.10. angestellt (mein Gewerbe habe ich als ruhend gemeldet).
Habt Ihr Tipps, was ich bei den Steuern beachten muss? Ich will natürlich nicht zu viel drauf zahlen, es aber auch einigermassen gesetzlich machen. In einem Thread habe ich diese Aussage von Sigi gefunden :
Also zahle ich dieses Jahr für mein DJ-Gewerbe in D Steuern und in Ö für das andere Gewerbe und das Angestelltenverhältnis? Muss ich die ausländischen Einkünfte in jedem Fall angeben?2 Hauptwohnsitze sind möglich. Unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in beiden Ländern, aber für eine Einkommensart werden nur in einem Land (i.a. dem Land, aus dem die Einkünfte stammen) Steuern fällig.
Danke und schöne Grüße aus Wien!