Deutscher in Spanien - Heiraten und Visum?

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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Shrapnell
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Deutscher in Spanien - Heiraten und Visum?

Beitrag: # 36212Beitrag Shrapnell »

Hallo,
tolles Forum mit tollen Themen!!!!

Hier kann man sich wirklich sehr viel Gedanken zum Thema Auswandern machen. Weiter so!


Mein Anliegen:

Ich bin Deutscher und werde in den naechsten Monaten auswandern, entweder nach Spanien oder in die schoene Schweiz. (ist noch nicht ganz sicher).

Wenn ich in Spanien dann als Deutscher lebe und arbeite, darf ich dann meine Verlobte aus Russland heiraten und zu mir nach Spanien holen?

Bekaeme sie dann auch eine unbeschraenkte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung fuer Spanien?

Oder muss ich als in Spanien lebender Deutscher - nach Deutschland einwandern um sie (durch meine dt. Staatsbuergerschaft) zuerst nach BRD zu holen und dann weiter nach Spanien zu gehen? Das waere sehr audwaendig!


Wie sieht es aus wenn ich anstatt nach Spanien zu gehen in die Schweiz gehe und ein paar Monate spaeter sie auch zu mir holen will?

Beruflich kann es mir auch passieren dass ich statt Spanien nach Schweiz muss. Wie waere da die Sachlage?

Danke schonmal!!!!
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henry
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Beitrag: # 36214Beitrag henry »

Shrapnell hat geschrieben:
Wenn ich in Spanien dann als Deutscher lebe und arbeite, darf ich dann meine Verlobte aus Russland heiraten und zu mir nach Spanien holen?
ich kann zu deiner frage nur folgendes anmerken:

wuerdest du in D heiraten und leben wollen, muesste deine ehefrau vor erhalt des ehegattenvisums einen deutschkurs absolvieren.

manche heiraten in daenemark; da ist ein deutschkurs dann natuerlich NICHT voraussetzung. jedoch muss dann der deutschkurs nachgeholt werden, wenn man anschliessend in D leben will.

ob ein Deutscher in spanien eine russin heiraten kann, sagt dir jedes spanische standesamt - bestimmt auch am telefon.

falls ja, wird wieder kein deutschkurs benoetigt, solange kein ehegattenvisum fuer D beantragt wird.

Shrapnell hat geschrieben:
Bekaeme sie dann auch eine unbeschraenkte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung fuer Spanien?
selbst in D bekaeme die russische ehefrau eines Deutschen nicht sofort eine unbeschraenkte aufenthaltserlaubnis (auch nicht, wenn sie den deutschkurs gemacht hat). in spanien kann sie dann natuerlich nicht besser gestellt sein, als sie es in D waere.

in D bekaeme sie als ehefrau mit ehegattenvisum aber eine unbeschraenkte arbeitserlaubnis; wie es in spanien waere, weiss ich nicht.
Gruesse Henry
Jordania
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Beitrag: # 36218Beitrag Jordania »

Andersrum, henry.
Aufgrund von EU-Recht hat die Ehefrau eines Deutschen in Spanien mehr Rechte als in D - vor allem das, ohne weitere Probleme einreisen und sich dort niederlassen zu dürfen, wenn der Deutsche dort arbeitet.

Aufgrund der neuen Verträge der Schweiz mit der EU gilt dort das gleiche.

Details sollte man aber noch in Spanien bzw. Schweiz erfragen. Gute Tips, gerade auch was Heiraten angeht, gibt es i.d.R. bei www.info4alien.de
eventuell auch in binationalen Foren, wo man dir wegen der russischen Vorschriften weiter helfen kann. Die sind da relevant, wo später deine Frau Papiere braucht.
Shrapnell
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Beitrag: # 36219Beitrag Shrapnell »

Hallo,
heisst das also,

sie muesste zum Beispiel anstatt einen deutschen Sprachtests *VIELLEICHT* einen spanischen Sprachtest in Russland bestehen?

Also sie muss sozusagen die Auflagen von Spanien erfuellen, die von der BRD abweichen koennen?
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henry
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Beitrag: # 36220Beitrag henry »

Shrapnell hat geschrieben: heisst das also,
sie muesste zum Beispiel anstatt einen deutschen Sprachtests *VIELLEICHT* einen spanischen Sprachtest in Russland bestehen?
nein, diese sprachtest geschichte haben sich nur die Deutschen fuer das zusammenleben von ehegatten in D einfallen lassen. das gesetz wurde damals wegen der vielen tuerkinnen gemacht, die in anatolien jung verheiratet wurden und dann nach D "importiert" wurden, ohne einen hauch kenntnis von D zu haben.

dieses deutsche gesetz ist krass verfassungswidrig, aber es gilt halt erst mal, bis jemand einen widerspruch ueber eine klage bis hoch zum verfassungsgericht gebracht und dann dort gewonnen hat. auf den tag, an dem das passiert, warte ich, bisher vergebens.

ich selbst kann es nicht mehr machen, da ich nicht mehr vorhabe, mit einer neuen auslaendischen frau in D zu leben. sonst wuerde ich im ausland heiraten, meine frau dann als touristin oder sonstwie "einschmuggeln" und mich dann auf den weg durch die instanzen machen..
Gruesse Henry
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henry
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Beitrag: # 36221Beitrag henry »

Jordania hat geschrieben:Andersrum, henry.
Aufgrund von EU-Recht hat die Ehefrau eines Deutschen in Spanien mehr Rechte als in D - vor allem das, ohne weitere Probleme einreisen und sich dort niederlassen zu dürfen, wenn der Deutsche dort arbeitet.
jordania, jetzt gibst du mir (und shrapnell) aber steine, statt brot.

die auslaendische ehefrau eines deutschen kann doch (wenn sie erstmal den sprachtest hat) in D auch ohne weitere probleme einreisen und sich niederlassen und, und, und.

meine kubanische ehefrau konnte wunderschoen mit mir in anderen laendern rumreisen (nur fuer marokko brauchte sie mal ein Visum :evil: ) - nur bekam sie eben nicht gleich die unbefristete aufenthaltserlaubnis, sondern erst mal nur eine fuer zwei jahre. und die unbefristete arbeitserlaubnis bekam sie sogar gleich, "lebenslaenglich", also ueber eine scheidung hinaus.

also jordania, wo nun sind die WEITERGEHENDEN rechte, wenn man in spanien zusammen die ehe fuehrt?
Gruesse Henry
Jordania
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Beitrag: # 36224Beitrag Jordania »

Z.B. - ich rede mal über die Auswirkungen des EU-Rechts in Deutschland, in Spanien sollte das equivalent sein, aber ich kenne die Einzelheiten nicht.
Generell gilt: der Nicht-EU-Ehegatte eines EU-Bürgers braucht kein Visum für die Einreise (wird oft und gerne gegen verstoßen). Er bekommt 5 Jahre Aufenthalt, nicht 1 oder gnädigerweise 3 Jahre, wie der Ehegatte des EU-Inländers.
Im Falle der Trennung darf der Ehegatte des EU-Bürgers NICHT vor der Scheidung ausgewiesen werden, nach der Scheidung sieht er besser aus, weil dann meist auch die Zeiten für den weiteren Aufenthalt reichen.
Der Sprachtest ist ein schlimmeres Ding, als du dir vorstellst - gerade für Russen. Nicht, weil sie dumm wären, sondern erstens müssen sie eine neue Schrift lernen, zweitens sind da die in Russland riesigen Entfernungen zu den Sprachkursen bzw. den Prüfungen ein Problem.
Ich könnte noch weitermachen, aber ich lass es mal bei diesem Umfang von off topic.
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henry
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Beitrag: # 36227Beitrag henry »

Jordania hat geschrieben:Z.B. - ich rede mal über die Auswirkungen des EU-Rechts in Deutschland, in Spanien sollte das equivalent sein, aber ich kenne die Einzelheiten nicht.
na, dann liegen wir ja doch auf einer linie. zuvor hattest du ja gesagt, in spanien sei es BESSER
Jordania hat geschrieben: Generell gilt: der Nicht-EU-Ehegatte eines EU-Bürgers.. bekommt 5 Jahre Aufenthalt, nicht 1 oder gnädigerweise 3 Jahre, wie der Ehegatte des EU-Inländers
jordania, ich will ja nicht penetrant sein, aber ich verstehs nicht.

EU Inlaender? EU Buerger? aber D ist doch EU inland, und spanien auch. wozu braucht man denn da dann noch den unterschied zwischen inlaender und buerger?
Jordania hat geschrieben: Der Sprachtest ist ein schlimmeres Ding, als du dir vorstellst
jordania, mit meiner kubanischen ehefrau hab ich nur spanisch geredet in havanna. als sie dann nach D kam mit ehegattenvisum, da konnte sie gerade mal 3 worte deutsch, wenns hochkommt. aber alles klappte prima.

und wenn ich mir nun vorstellen muss, dass mir also heutzutage mein eigener, deutscher staat verwehren wuerde, eine solche ehe in D zu fuehren, dann wirst du vielleicht verstehen, warum ich weiter oben das betreffende gesetz als grob verfassungswidrig bezeichnet habe.
Gruesse Henry
Shrapnell
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Beitrag: # 36229Beitrag Shrapnell »

hallo leute,

ich habe gehoert der deutsche sprachtest soll super leicht sein.

Man muss das niveau A1 koennen, also das grundlegendste der deutschen sprache.

das beinhaltet dinge wie : guten tag, ich heisse xxxx, ich bin .... alt, usw.

das ist nicht schwer. machen kann man ihn an jedem goethe institut im ausland oder (vielleicht auch in den botschaften).

aber angst braucht man selbst als minimalgebildeter nicht haben.
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henry
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Beitrag: # 36230Beitrag henry »

Shrapnell hat geschrieben: ich habe gehoert der deutsche sprachtest soll super leicht sein.
ich will dir ja deinen optimismus nicht rauben. aber DAS stimmt einfach nicht!

frag einfach mal jemand, der ihn schon gemacht und BESTANDEN hat.

hinzu kommt, dass es oft gar keine goethe institute gibt, zum beispiel in kuba.

da nimmt dann - ausgerechnet - die deutsche botschaft den test ab.

kannst du dir vorstellen, wie es da zugeht, wenn mal wieder eine huebsche junge 18-Jaehrige Neu-Ehefrau erscheint und das familienzusammenfuehrungsvisum beantragt, vorher aber noch den sprachtest bestehen muss...

meine ehefrau hatten sie seinerzeit schon 5 monate zappeln lassen, und das war noch VOR dem sprachtest gesetz..

lies auch nochmal, was jordania geschrieben hat..
Gruesse Henry
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Siggi!
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Beitrag: # 36231Beitrag Siggi! »

Vorsicht! Der Test ist sicher zu bestehen, wenn man ein paar Wochen Zeit für die Vorbereitung hat. (Es kommt sicher auf die Vorbildung an. Ohne andere Fremdsprache geht es erst einmal mit dem Lernen des lateinischen Alphabets los!) Aber ohne Training, speziell auf diesen Test hin, wird es doch recht schwierig. Ich kenne hier mehrere Ukrainer, mit denen ich mich ganz gut auf Deutsch unterhalten kann, die aber diesen Test nicht bestanden haben! Bilde Dir selbst eine Meinung, hier sind Beispielaufgaben:
http://www.goethe.de/lrn/pro/sd1/deindex.htm

Gruß
Siggi
Jordania
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Beitrag: # 36234Beitrag Jordania »

Henry, was ich anscheinend nicht ausreichend erklären kann, wird i.d.R. mit dem Stichwort: Inländerdiskriminierung - bezeichnet.
So wird in D der nicht-EU-Ehegatte eines EU-Staatlers besser behandelt als der Ehegatte eines Deutschen. In Spanien hätte somit u.U. der Ehegatte des Deutschen eine bessere Rechtsstellung als der Ehegatte eines Spaniers.

In Österreich z.B. muss der Österreicher, der für seinen Nicht-EU-Partner eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Einreise-Visum haben will, ein nicht unbeträchtliches Einkommen nachweisen, der Deutsche in Ö muss das nicht, er darf nur keine öffentlichen Mittel beziehen.
In D ist es der Sprachtest, die anderen Dinger hatte ich, soweit sie mir einfielen, ja schon oben zitiert.

Tatsächlich wird also der Ehegatte des EU-Inländers, also im Land des Ehegatten, schlechter behandelt, als wenn beide sich im EU-Ausland befinden - langes Thema, ich hoffe, ich habe mich jetzt klarer ausgedrückt.

Shrapnell, die Durchfallquoten bei den A1-Tests sind in einigen Ländern unglaublich. Das kostet natürlich auch. Dann, wie gesagt, bei sehr großen Ländern ist es bisweilen einfach schwierig, an die Kurse ranzukommen.
Mal ein Beispiel, aus einem anderen Forum: die chinesische Ehefrau eines Deutschen hatte in ihrer Stadt in China ein Geschäft, von dem sie recht gut leben konnte. Sie wollte jedoch zu ihrem Mann nach D ziehen, nachdem er von seiner Firma wieder zurück versetzt worden war. Um einen Deutschkurs besuchen zu können, hätte sie für die gesamte Zeit in einer weit entfernten Stadt wohnen müssen - sprich: ihre Existenzgrundlage aufgeben müssen, zusätzlich noch Kosten für Kurs und Lebensunterhalt locker machen.

Ich bin völlig henrys Meinung, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Leider dauern Klagen bis zum BVerfG so lange, dass die meisten bis dahin irgendeine andere Lösung gefunden haben, Kind kriegen geht am schnellsten. Wenn die Behörde merkt, dass es jemand durchziehen würde, ist meist auch irgendein Vergleich drin - denn die Behörden WOLLEN das nicht beim BVerfG sehen.
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Siggi!
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Beitrag: # 36235Beitrag Siggi! »

Die Beispiele von Jordania sind richtig. Diese Form der Inländerdiskriminierung geht noch viel weiter. Wollte beispielsweise meine ukrainische Schwiegermutter mit uns in DE leben, so wäre dies i.a. nicht möglich (trotz sicher gestellten Lebensunterhalt und KV). Aber im EU Ausland wäre dies aufgrund der Regeln für die Freizügigkeit doch möglich. Die betroffenen empfinden das als "Zwang zum Auswandern". :evil:

Gruß
Siggi
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