Kindesunterhalt in der Schweiz
Moderator: Moderatoren
- grashuepfersfrau
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Kindesunterhalt in der Schweiz
Weiss denn hier jemand wie das mit der Kindesuntehaltshöhe in der Schweiz ist.
Bei uns wird ja nach Düsseldorfer-Tabelle bzw. Berliner- Tabelle berechnet.
Bekomme ich ihn CH den selben Unterhalt wie in D oder wird der neu berechnet nach Tabellen (so wie in D) ?
Danke für Eure Tips.
Bei uns wird ja nach Düsseldorfer-Tabelle bzw. Berliner- Tabelle berechnet.
Bekomme ich ihn CH den selben Unterhalt wie in D oder wird der neu berechnet nach Tabellen (so wie in D) ?
Danke für Eure Tips.
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- Moderator
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Kindesunterhalt in der Schweiz
Ich glaube nicht, dass sich daran etwas ändert. Die Berechnung basiert ja auf den Wohnsitz und die wirtschaftliche Situation des Unterhaltsschuldners, Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle
Aber um sicher zu gehen, rufe doch einfach beim Jugendamt an und erkläre Deine Situation, die müssten es genau wissen.
Gruss Klaus
Aber um sicher zu gehen, rufe doch einfach beim Jugendamt an und erkläre Deine Situation, die müssten es genau wissen.
Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
Hallo,
Aus § 18 EGBGB, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Unterhaltsberechtigte (Kind) seinen gewöhnlichen Aufenthalt
In der Schweiz ist der Kindesunterhalt in Art. 285 ZGB geregelt.
In der Schweiz gilt eine Prozentregelung, die besagt, dass ein Unterhaltsverpflichteter 17% seines Nettoeinkommens, mindestens jedoch 250 Schweizer Franken, zu leisten hat. Das Gegenstück zur deutschen "Düsseldorfer Tabelle" sind in der Schweiz die "Züricher Tabellen".
Angaben ohne Gewähr, ich bin kein RA! Du solltest dies verifizieren. Ich denke aber, dass meine Einschätzung näher an der Realität ist, als die von Klaus.
Gruß
Siggi
Aus § 18 EGBGB, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Unterhaltsberechtigte (Kind) seinen gewöhnlichen Aufenthalt
In der Schweiz ist der Kindesunterhalt in Art. 285 ZGB geregelt.
In der Schweiz gilt eine Prozentregelung, die besagt, dass ein Unterhaltsverpflichteter 17% seines Nettoeinkommens, mindestens jedoch 250 Schweizer Franken, zu leisten hat. Das Gegenstück zur deutschen "Düsseldorfer Tabelle" sind in der Schweiz die "Züricher Tabellen".
Angaben ohne Gewähr, ich bin kein RA! Du solltest dies verifizieren. Ich denke aber, dass meine Einschätzung näher an der Realität ist, als die von Klaus.
Gruß
Siggi
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- Moderator
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Dürfte stimmen, was Siggi schreibt. Ich "vergass", ich habe ja selber früher jahrelang aus der Karibik Kindesunterhalt überwiesen und da hatte es niemanden interessiert, wo ich, sondern nur wo die Kinder leben...
Gruss Klaus

Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
- grashuepfersfrau
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Ich bin ja nicht der große Schweiz Spezialist, aber trotzdem habe ich etwas gefunden:
Bemessung der Kinderalimente
Der Unterhaltsbedarf des Kindes
Ich hoffe dies hilft weiter.
Gruß
Siggi
Bemessung der Kinderalimente
Der Unterhaltsbedarf des Kindes
Ich hoffe dies hilft weiter.
Gruß
Siggi
Unterhalt im Ausland
Hallo
Vieleicht findest Du auch ein paar nützliche Infos zum Thema Unterhalt im Ausland auf www.unterhaltsrechner.eu
Viel Erfolg in der Schweiz wünsche ich.
Vieleicht findest Du auch ein paar nützliche Infos zum Thema Unterhalt im Ausland auf www.unterhaltsrechner.eu
Viel Erfolg in der Schweiz wünsche ich.
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- Beiträge: 1
- Registriert: Fr Okt 29, 2010 11:33 am
Unterhaltsberechnung Schweiz
Hallo
Das ist leider nicht ganz richtig. Für die Unterhaltsbemessung ist das Land heranzuziehen, in welchem die Unterhaltsbedürftigen wohnen. Weil es kann ja nicht sein, dass der Vater sich dadurch seiner Unterhaltspfllicht entzieht, weil er in ein Land zieht in dem wenger Unterhalt notwendig wäre. Schliesslich müssen die Kinder nach wie vor im Inland über die Runden kommen.
Natürlich, wenn der Vater im Ausland weniger verdient, wird sich der Unterhaltsbetrag etwas senken, aber hier git es den Anspannungsgrundsatz, d.H. der Vater darf nicht einen Job im Inland aufgeben, bei dem er z.B. 1000 Euro verdient um in Thailand einen Job für 300 anzunehmen. Wovo sollen dann die Kinder leben? Das wird aber in der Schweiz so und so nicht der Fall sein, da wird er eher mehr verdienen.
Weitere Infos zur Unterhaltsberechnung gibt es auch auf [link entfernt]
Das ist leider nicht ganz richtig. Für die Unterhaltsbemessung ist das Land heranzuziehen, in welchem die Unterhaltsbedürftigen wohnen. Weil es kann ja nicht sein, dass der Vater sich dadurch seiner Unterhaltspfllicht entzieht, weil er in ein Land zieht in dem wenger Unterhalt notwendig wäre. Schliesslich müssen die Kinder nach wie vor im Inland über die Runden kommen.
Natürlich, wenn der Vater im Ausland weniger verdient, wird sich der Unterhaltsbetrag etwas senken, aber hier git es den Anspannungsgrundsatz, d.H. der Vater darf nicht einen Job im Inland aufgeben, bei dem er z.B. 1000 Euro verdient um in Thailand einen Job für 300 anzunehmen. Wovo sollen dann die Kinder leben? Das wird aber in der Schweiz so und so nicht der Fall sein, da wird er eher mehr verdienen.
Weitere Infos zur Unterhaltsberechnung gibt es auch auf [link entfernt]
Re: Unterhaltsberechnung Schweiz
Genau das war aber doch die Aussage hier (bis auf einen Irrtum, der dann aber im Laufe der Diskussion korrigiert wurde)!LionelHudsRechtsanwalt hat geschrieben:Das ist leider nicht ganz richtig. Für die Unterhaltsbemessung ist das Land heranzuziehen, in welchem die Unterhaltsbedürftigen wohnen.
Gruß
Siggi
Und deswegen können wir den o.a. sicher sehr informativen Link auch dankend wieder entfernen. 

Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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Weihnachtsblog: Geschenkideen und mehr
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Zumal der Link nur auf die ohnehin im vorherigen Beitrag eingestellte Pay-Site weiterleitete.Jupp hat geschrieben:Und deswegen können wir den o.a. sicher sehr informativen Link auch dankend wieder entfernen.
Zwei User, genau ein Beitrag, immer mit einem Link auf genau dieselbe Pay-Site. Da könnte man Schleichwerbung vermuten...
Gruß
Siggi