Kindergeld im Ausland
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Kindergeld im Ausland
Es taucht immer wieder die Frage nach dem Kindergeld der Familienkasse auf.
Kann man Kindergeld im Ausland beziehen?
Da es aus den Mittel der Einkommensteuer gezahlt wird ist dies auch der springende Punkt, das Elternteil, wo das Kind lebt muss einkommensteuerpflichtig sein( zumindest beschraenkt)
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj ... ht=100.jpg
Kann man Kindergeld im Ausland beziehen?
Da es aus den Mittel der Einkommensteuer gezahlt wird ist dies auch der springende Punkt, das Elternteil, wo das Kind lebt muss einkommensteuerpflichtig sein( zumindest beschraenkt)
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj ... ht=100.jpg
Du meintest wohl diesen Link
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj ... 99394.html
I.a. gibt es Kindergeld nur bei Wohnsitz oder unbeschränkter Steuerpflicht (Ausnahmen s. Link) in D.
Gruß
Siggi
P.S: Ich habe das Thema mal in den allgemeinen Bereich verschoben.
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj ... 99394.html
I.a. gibt es Kindergeld nur bei Wohnsitz oder unbeschränkter Steuerpflicht (Ausnahmen s. Link) in D.
Gruß
Siggi
P.S: Ich habe das Thema mal in den allgemeinen Bereich verschoben.
Zuletzt geändert von Siggi! am Mi Okt 15, 2008 12:12 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Hej allesammen!
na, dann stelle ich noch diese Links dazu:
Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
(Wikepedia)
Anspruch
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder im Ausland wohnen und in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.
Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/kindergeld-anspruch.html
Weitere Informationen s.:
http://www.bund.de/nn_174750/DE/BuB/A-Z ... __nnn=true
http://ec.europa.eu/employment_social/m ... 206_de.htm
wörtlicher Gesetzestext hier:
http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__1.html
Gruß Ursel, DK
na, dann stelle ich noch diese Links dazu:
Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
(Wikepedia)
Anspruch
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder im Ausland wohnen und in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.
Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/kindergeld-anspruch.html
Weitere Informationen s.:
http://www.bund.de/nn_174750/DE/BuB/A-Z ... __nnn=true
http://ec.europa.eu/employment_social/m ... 206_de.htm
wörtlicher Gesetzestext hier:
http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__1.html
Gruß Ursel, DK
Deutsches Kindergeld trotz Auslandswohnsitz
Nehmen wir an, ein deutsches Ehepaar verzieht ins Ausland. Wenn das Einkommen so aufgeteilt wird, dass ein Ehepartner möglichst wenig (idealerweise kein) Einkommen hat, dann kann der Ehepartner mit dem niedrigen Einkommen folgendes tun:
1. Es werden Einkünfte in D generiert, die der deutschen Steuerpflicht unterliegen (z.B. durch Kapitalanlagen).
2. Die Höhe dieser Einkünfte in D muss min. 90% des Welteinkommens ausmachen.
3. Dann wird ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in D gestellt. Idealerweise stellt diesen Antrag nur ein Ehepartner (getrennte Veranlagung in D), somit zählt das Auslandseinkommen des Hauptverdieners nicht.
Interessant dürfte diese Möglichkeit vor allem für Paare mit klassischer Rollenverteilung sein. Da das Existenzminimum in D steuerfrei ist, wird selbst bei unbeschränkter Steuerpflicht in D oft keine Steuer in D fällig.
Gruß
Siggi
1. Es werden Einkünfte in D generiert, die der deutschen Steuerpflicht unterliegen (z.B. durch Kapitalanlagen).
2. Die Höhe dieser Einkünfte in D muss min. 90% des Welteinkommens ausmachen.
3. Dann wird ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in D gestellt. Idealerweise stellt diesen Antrag nur ein Ehepartner (getrennte Veranlagung in D), somit zählt das Auslandseinkommen des Hauptverdieners nicht.
Interessant dürfte diese Möglichkeit vor allem für Paare mit klassischer Rollenverteilung sein. Da das Existenzminimum in D steuerfrei ist, wird selbst bei unbeschränkter Steuerpflicht in D oft keine Steuer in D fällig.
Gruß
Siggi
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Hejallesammen!
der deutsche Staat beutet den kleinen Mann nur aus - und der dänische (evtl. auch andere mind. noch in der EU?) hat ein bombiges Sozialnetz.
Das dieses Netz an anderen Stellen gnadenlos reißt oder anders greift und sowieso hier wie da nur aus Steuereinnahmen finanziert werden kann, kapiert keiner derer, die es ausnutzen wollen
In Bezug auf DK ist es immer die leidige Autofrage: Wie komme ich um die hohen Registrierungsabgaben in DK herum?
(Die Kreativität, die manche dabei an den Tag legen, sollten sie vielleicht doch lieber in die Jobsuche investieren, aber ich weiß es ja nicht...)
Jaja, wie sich die Bilder gleichen!
gruß Ursel, DK
Jo, und dan noch die Gegenüberstellung:1. Wie muss ich es machen, dass ich möglichst keine Steuern zahlen muss?
2. Wie muss ich es machen, damit ich vom Staat möglichst viel Geld erhalte?
der deutsche Staat beutet den kleinen Mann nur aus - und der dänische (evtl. auch andere mind. noch in der EU?) hat ein bombiges Sozialnetz.
Das dieses Netz an anderen Stellen gnadenlos reißt oder anders greift und sowieso hier wie da nur aus Steuereinnahmen finanziert werden kann, kapiert keiner derer, die es ausnutzen wollen

In Bezug auf DK ist es immer die leidige Autofrage: Wie komme ich um die hohen Registrierungsabgaben in DK herum?
(Die Kreativität, die manche dabei an den Tag legen, sollten sie vielleicht doch lieber in die Jobsuche investieren, aber ich weiß es ja nicht...)
Jaja, wie sich die Bilder gleichen!

gruß Ursel, DK
- Sascha Blodau
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- Wohnort: München, Seit 2011
Deutsches Kindergeld im Ausland.
Hallo liebe Leute im Auswandern-Webforum,
als ich letztes Jahr vorhatte nach Bolivien auszuwandern, war ich noch voller Hoffnung, dass es eventuell eine Möglichkeit gibt weiterhin Kindergeld aus Deutschland zu bekommen, ich wollte damit die deutsche Schule bezahlen.
Das sind immerhin gute 500US$ im Monat für beide zusammen.
Schließlich bin ich ja noch mit meiner Firma offiziell in Deutschland gemeldet und je nach Gewinnlage auch Einkommenssteuerpflichtig und habe dadurch eigentlich Anspruch auf Kindergeld.
Nur allein auf die Frage hin hatte die Familienkasse mir schon in Deutschland ab März 2010 das Kindergeld gesperrt.
Als Antwort bekam ich folgende Ansage per e-Mail:
„Anspruch auf Kindergeld hat nur derjenige, der sich im Bereich des
Einkommenssteuergesetz aufhält. Bolivien zählt nicht dazu.“
Ich hatte dann aber weiter Anträge gestellt und alle geforderten Unterlagen eingereicht.
Im Dezember hatte ich daraufhin auch eine Nachzahlung von der Kindergeldkasse bekommen. Ergänzend dazu bekam ich heute den Bescheid durch einen Boten als Einschreiben mit Rückantwort persönlich zugestellt.
Was ja in La Paz schon eine echte Leistung ist, zumindest für den Boten.
Der Brief wurde übrigens ziemlich genau vor einem Monat abgeschickt.
Aus diesem Schreiben geht hervor das es sich bei dem gezahlten Geld lediglich um eine Nachzahlung der noch offenen Beträge aus der Zeit in Deutschland handelt. Weitere Anspruchsvoraussetzungen werden nicht mehr erfüllt, da meine Kinder die deutsche Schule abgebrochen haben und sich nun bei mir in Bolivien befinden. Da sich meine Kinder nun nicht mehr in Ausbildung befinden gibt es kein Kindergeld mehr, basta..(§32Abs.4 Ziffer 2 Buchstabe a EstG).
Der Einspruch ist zwar noch innerhalb eines Monats möglich, aber Rechtsanwälte bemühen sich oftmals vergeblich aber niemals umsonst.
Ich habe denen aber schon Schulbescheinigungen aus der deutschen Schule La Paz zugeschickt, die haben sie anscheinend nur mit einem Lächeln zur Kenntnis genommen.
Ich glaub das kann man vergessen.
Wie es aussieht muß ich das Geld für die Deutsche Schule wohl hier in Bolivien verdienen.
Bis dann, viele Grüße, Sascha
als ich letztes Jahr vorhatte nach Bolivien auszuwandern, war ich noch voller Hoffnung, dass es eventuell eine Möglichkeit gibt weiterhin Kindergeld aus Deutschland zu bekommen, ich wollte damit die deutsche Schule bezahlen.
Das sind immerhin gute 500US$ im Monat für beide zusammen.
Schließlich bin ich ja noch mit meiner Firma offiziell in Deutschland gemeldet und je nach Gewinnlage auch Einkommenssteuerpflichtig und habe dadurch eigentlich Anspruch auf Kindergeld.
Nur allein auf die Frage hin hatte die Familienkasse mir schon in Deutschland ab März 2010 das Kindergeld gesperrt.
Als Antwort bekam ich folgende Ansage per e-Mail:
„Anspruch auf Kindergeld hat nur derjenige, der sich im Bereich des
Einkommenssteuergesetz aufhält. Bolivien zählt nicht dazu.“
Ich hatte dann aber weiter Anträge gestellt und alle geforderten Unterlagen eingereicht.
Im Dezember hatte ich daraufhin auch eine Nachzahlung von der Kindergeldkasse bekommen. Ergänzend dazu bekam ich heute den Bescheid durch einen Boten als Einschreiben mit Rückantwort persönlich zugestellt.
Was ja in La Paz schon eine echte Leistung ist, zumindest für den Boten.
Der Brief wurde übrigens ziemlich genau vor einem Monat abgeschickt.
Aus diesem Schreiben geht hervor das es sich bei dem gezahlten Geld lediglich um eine Nachzahlung der noch offenen Beträge aus der Zeit in Deutschland handelt. Weitere Anspruchsvoraussetzungen werden nicht mehr erfüllt, da meine Kinder die deutsche Schule abgebrochen haben und sich nun bei mir in Bolivien befinden. Da sich meine Kinder nun nicht mehr in Ausbildung befinden gibt es kein Kindergeld mehr, basta..(§32Abs.4 Ziffer 2 Buchstabe a EstG).
Der Einspruch ist zwar noch innerhalb eines Monats möglich, aber Rechtsanwälte bemühen sich oftmals vergeblich aber niemals umsonst.
Ich habe denen aber schon Schulbescheinigungen aus der deutschen Schule La Paz zugeschickt, die haben sie anscheinend nur mit einem Lächeln zur Kenntnis genommen.
Ich glaub das kann man vergessen.
Wie es aussieht muß ich das Geld für die Deutsche Schule wohl hier in Bolivien verdienen.
Bis dann, viele Grüße, Sascha
Alles was du brauchst, kommt im richtigen Moment zu dir. Sei geduldig.
Re: Deutsches Kindergeld im Ausland.
Es geht um die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht um die beschränkte. Ein Beispiel: Du hast Mieteinahmen in DE. Diese sind trotz Auslandwohnsitz in DE steuerpflichtig. Da Du keinen Wohnsitz in DE hast (auf die Meldung kommt es nicht an, sondern auf die tatsächlichen Umstände), bist Du mit diesen Einkünften jedoch nur beschränkt in DE steuerpflichtig. Voraussetzung zur Zahlung von Kindergeld ist die unbeschränkte Steuerpflicht. Liegt diese bei Dir vor? Wenn ja, warum?Sascha Blodau hat geschrieben:Schließlich bin ich ja noch mit meiner Firma offiziell in Deutschland gemeldet und je nach Gewinnlage auch Einkommenssteuerpflichtig und habe dadurch eigentlich Anspruch auf Kindergeld.
Gruß
Siggi
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Re: Deutsches Kindergeld im Ausland.
Warum sollte der deutsche Steuerzahler so irrsinnig sein, Auswanderern zumindest teilweise ihr Leben dort zu finanzieren ?Sascha Blodau hat geschrieben:...war ich noch voller Hoffnung, dass es eventuell eine Möglichkeit gibt weiterhin Kindergeld aus Deutschland zu bekommen, ich wollte damit die deutsche Schule bezahlen.

Wenn Du jetzt über die Ablehnung überrascht bist, dann bin ich davon entsetzt, wie schlecht Du Dir vor der Auswanderung selbst einfachste Auskünfte nicht eingeholt hast. Besonders da Du ja Deine Kinder hier aus der Schule heraus gerissen hast und die Kinder ev. Folgen später "bezahlen" müssen.
Das ist normal und gehört sich auch so für einen verantwortungsvollen Vater. Dann mal viel Erfolg bei der Beschaffung der monatlichen 500 US-Dollar in Bolivien - Du wirst ihn brauchen...Sascha Blodau hat geschrieben:Wie es aussieht muß ich das Geld für die Deutsche Schule wohl hier in Bolivien verdienen.
Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
- Sascha Blodau
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Kindergeld im Ausland kassieren
..na ja, ich hatte mich ja vorher schon schlau gemacht und bekam auch die klare Ansage per e-Mail:
„Anspruch auf Kindergeld hat nur derjenige, der sich im Bereich des
Einkommenssteuergesetz aufhält. Bolivien zählt nicht dazu.“ ...
..aber man versucht es trotzdem.
Ich meine der deutsche Staat könnte ruhig etwas für die Bildung meiner Kinder ausgeben, ist ja schließlich eine ganz einfache Rechnung:
Wenn ich nicht genug Geld im Ausland verdiene um die deutsche Schule bezahlen zu können.
Dann schicke ich sie eben alternativ auf so eine Eingeborenenschule.
Da lernen sie halt nur Kokosnüsse zählen bis 10 und das war’s dann.
Und wenn sie dann in so einem Entwicklungsland nichts werden, besinnen sie sich plötzlich auf Ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wie es ja auch gerade so viele „Spätaussiedler“ machen und nach Deutschland kommen.
Und dann heißt es nur noch „Hartz-IV“ auf Lebenszeit und jeden Tag Wochenende.
Das haut bei dem deutschen Steuerzahler am Ende aber richtig fett rein.
„Anspruch auf Kindergeld hat nur derjenige, der sich im Bereich des
Einkommenssteuergesetz aufhält. Bolivien zählt nicht dazu.“ ...
..aber man versucht es trotzdem.
Ich meine der deutsche Staat könnte ruhig etwas für die Bildung meiner Kinder ausgeben, ist ja schließlich eine ganz einfache Rechnung:
Wenn ich nicht genug Geld im Ausland verdiene um die deutsche Schule bezahlen zu können.
Dann schicke ich sie eben alternativ auf so eine Eingeborenenschule.
Da lernen sie halt nur Kokosnüsse zählen bis 10 und das war’s dann.
Und wenn sie dann in so einem Entwicklungsland nichts werden, besinnen sie sich plötzlich auf Ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wie es ja auch gerade so viele „Spätaussiedler“ machen und nach Deutschland kommen.
Und dann heißt es nur noch „Hartz-IV“ auf Lebenszeit und jeden Tag Wochenende.
Das haut bei dem deutschen Steuerzahler am Ende aber richtig fett rein.
Alles was du brauchst, kommt im richtigen Moment zu dir. Sei geduldig.
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Re: Kindergeld im Ausland kassieren
Nicht der deutsche Staat, sondern der deutsche Steuerzahler bringt das Geld dafür auf ! Und wenn ein Vater so verantwortungslos ist, seine schulpflichtigen Kinder von der Schule heraus zu nehmen um seinen (irrsinnigen) Traum verwirklichen zu wollen, dann soll eben dieser Vater auch für die Konsequenzen einstehen. Also seiner Verantwortung gerecht werden ! Tatsächlich müssen aber nur die Kinder die Konsequenzen tragen, sie konnten sich ja nicht wehren.Sascha Blodau hat geschrieben:Ich meine der deutsche Staat könnte ruhig etwas für die Bildung meiner Kinder ausgeben....
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Dann schicke ich sie eben alternativ auf so eine Eingeborenenschule.
Da lernen sie halt nur Kokosnüsse zählen bis 10 und das war’s dann.
Vielleicht wäre es doch in manchen Fällen angebracht das Vormundschaftsgericht vor Ausreise der noch schulpflichtigen Kinder überprüfen zu lassen, ob die Eltern wirklich in der Lage sind, ihnen auch weiterhin im Ausland eine gute Möglichkeit z.B. auf anerkannte Bildung für deren Zukunft zu bieten. Kinder können sich nicht wehren - sie müssen einfach mit. Und zahlen dann allein die Zeche, wenn die Seifenblase der Eltern zerplatzt. Wenn dies nicht möglich ist, ist den Eltern (meiner Meinung nach) das Sorgerecht für die Bestimmung des Aufenthaltsortes zumindest erstmals einzuschränken bzw. zu entziehen. Dies ist zwar hart geschrieben, aber absolut ehrlich von mir gemeint. Es gibt nicht nur unreife Kinder...
Es ist ja so einfach, anderen die Schuld für eigenes Versagen zu geben

Trotzdem hoffe ich, dass es in Bolivien sich positiv für Deine Kinder entwickeln wird - wie immer das auch möglich sein soll...
Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
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- Wohnort: wieder Salzburg
unbeschränkte Steuerpflicht
im Össiland ist es so:
unbeschränkt steuerpflichtig bist du, wenn dein "gewöhnlicher" Aufenthalt
über 6 Monate (1 Tag drüber reicht) im Inland verbringst.
(1 Monat = 30 Tage) also 181 Tage, was meistens nicht zu schaffen ist.
dannach wirst du beschränkt steuerpflichtig: das heisst aber nur, das
Einkommen musst du voll versteuern (zahlen) und Ausgaben/Aufwände kannst du nur "beschränkt" teilweise, bzw. gar nicht geltend machen!
weiss das aus eigener Erfahrung!
wenn du dich abgemeldet hast kannst du das gleich vergessen, du müsstest dich immer an- + abmelden um auf 181 Tage (im Inland) zu kommen....
Fazit: nicht abmelden, bei uns ist die Finanz schon "online" und einen besonders guten Freund zu Hause (Postadresse).
mein Gerechtigkeits-Verstand sagt: wenn ich zahle, darf ich auch Aufwände abziehen. Eine Überlegung wert, allerdings nur bei höheren
Einnahmen!
Sascha Blodau: wird dir deine Lohnsteuer (=bei nicht selbstständigen die Einkommensteuer) abgezogen? dann wende dich an deinen Arbeitgeber,
wg. Kindergeld, da soll schon was "zu machen" sein!
Gruss Heidi
unbeschränkt steuerpflichtig bist du, wenn dein "gewöhnlicher" Aufenthalt
über 6 Monate (1 Tag drüber reicht) im Inland verbringst.
(1 Monat = 30 Tage) also 181 Tage, was meistens nicht zu schaffen ist.
dannach wirst du beschränkt steuerpflichtig: das heisst aber nur, das
Einkommen musst du voll versteuern (zahlen) und Ausgaben/Aufwände kannst du nur "beschränkt" teilweise, bzw. gar nicht geltend machen!
weiss das aus eigener Erfahrung!
wenn du dich abgemeldet hast kannst du das gleich vergessen, du müsstest dich immer an- + abmelden um auf 181 Tage (im Inland) zu kommen....
Fazit: nicht abmelden, bei uns ist die Finanz schon "online" und einen besonders guten Freund zu Hause (Postadresse).
mein Gerechtigkeits-Verstand sagt: wenn ich zahle, darf ich auch Aufwände abziehen. Eine Überlegung wert, allerdings nur bei höheren
Einnahmen!
Sascha Blodau: wird dir deine Lohnsteuer (=bei nicht selbstständigen die Einkommensteuer) abgezogen? dann wende dich an deinen Arbeitgeber,
wg. Kindergeld, da soll schon was "zu machen" sein!
Gruss Heidi
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Re: unbeschränkte Steuerpflicht
Hallo travelheidi,travelheidi hat geschrieben:...dann wende dich an deinen Arbeitgeber,
wg. Kindergeld, da soll schon was "zu machen" sein!
zunächst mal geben wir hier keine illegalen Tipps, auch keine halben. Halte Dich bitte daran !
Ansonsten besser antworten, wenn man über die Marterie vertraut ist. Europäisches Steuerrecht gilt dort nun sicherlich nicht. Sascha ist mit Frau und 2 schulpflichtigen Kindern nach Bolivien ausgewandert. Das ärmste Land Südamerikas. Wie kommst Du da auf Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Kosten absetzen ect.,vielleicht noch Km-Geld für die Abnutzung der Hufe eines Pferdes/Esels ?

Und wie kommst Du darauf, dass er dort arbeitet ?
Kennst Du den Lohn eines Bolivianers ?
Also erstmal informieren oder es bleiben lassen.
Sorry, aber musste auch mal gesagt bzw. geschrieben werden.

Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !