Err....nein.rabiene hat geschrieben:nein, muss sie nicht weil dem land mit der neuen SB interessiert das nicht..die BBG muss nur beantragt sein..dann verliert man sie nicht automatisch....Beibehaltungsgenehmigung muss vorliegen, wenn Du freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft annimmst.
Die Beibehaltungsgenehmigung muss vorliegen, wenn man freiwillig die andere Staatsbürgerschaft annimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/rusta ... 30913.html
§ 25 Absatz 2:
Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.
Ein Antrag auf Beibehaltung reicht nicht aus.
Siehe auch http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einre ... _node.html
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.
Gruss,
Roland