Das Meldegesetz ist Ländersache, die Vorschriften sind leicht unterschiedlich:
Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht und im Inland keine neue Wohnung bezieht.
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buerg ... index.html
Bayern ist da noch deutlicher:
Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de ... 6323559210
Ob es auffällt, ist eine andere Sache. Die Vernetzung der Behörden ist wohl noch nicht so perfekt.
Wir lassen die Post auch zu einem Freund schicken, aber gemeldet sind wir dort nicht.
Beim internationalen Führerschein wollte man von mir keine Meldebescheinigung sehen, der Reisepass reichte. Beim Passwechsel habe ich mich angemeldet und dann nach Erhalt des Passes wieder abgemeldet. (Ich hätte das auch bei der Botschaft machen können, aber in DE war es für mich einfacher - die Botschaft ist gut 1000km von meinem Wohnsitz auf der Krim entfernt. Zum Erhalt eines Passes müsste ich dort 2 Mal hin, also rund 4000km zurücklegen.)
Als Auslandsdeutscher bin ich nicht registriert. Das ist ja auch keine polizeiliche Meldung, sondern man wird nur im Krisenfalle zwecks Evakuierung benachrichtigt.
Für mich ist es wichtig, in DE abgemeldet zu sein, denn mit Wohnsitz nur außerhalb der EU zahle ich keine Quellensteuer in DE, den anderen EU Ländern, CH und FL.
Welchen Vorteil hast Du denn durch die Meldung?
Gruß
Siggi