Ich entschuldige mich schonmal vorab, für die vielen lästigen Fragen.
Ich wohne seit einiger Zeit in Österreich. Meine Mutter (wohnhaft in Deutschland) würde mir jetzt gerne ihr Auto überlassen. Ich hab mich nun schon ein wenig erkundigt, aber ein paar Dinge sind mir noch etwas unklar. Ich hab leider jetzt nicht alle Autounterlagen zur Hand.
Das Auto ist ein EU-Importfahrzeug, es hat in der Zulassungsbescheinigung unter (K) Nummer der EG-Typgenehmigung eine Nummer stehen. Ist es damit schon Typisiert? Oder muss ich mit dem Auto (Hyundai) hier zu einer Werkstatt gehen, die eine Typisierung macht? Wenn ja, wie lange dauert das ungefähr und kann ich in der Zeit trotzdem mit dem Auto fahren (mit D-Kennzeichen) oder ist es dann "stillgelegt"?
Sobald es Typisiert ist bezahle ich die Nova bei der Behörde. Pickerl muss auch gemacht werden oder reicht eine Bescheinigung vom TÜV, wenn dieser erst vor kurzem gemacht wurde?
Danach muss ich zu einer Zulassungsstelle, es versichern und zulassen. Stellt es dann ein Problem dar, dass in der deutschen Zulassungsbescheinigung nicht mein Name, sondern der Name meiner Mutter steht? Muss ich durch einen "Schenkungsvertrag" beweisen, dass sie mir das Auto überlässt?
Wie lange dauert es anschließend in einer Werkstatt die Österreichischen Halterungen anzubringen? Kann ich dann einfach mit Kennzeichen in der Windschutzscheibe in die Werkstatt fahren? Da die neuen Kennzeichen dann ja nicht in die D-Halterung passen.
Liebe Grüße und
Danke für die Aufopferung zur Beantwortung der Fragen
