Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.
Moderatoren: arnego2, Moderatoren
Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.
Wer kann dazu was sagen,wenn man die Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen möchte als Deutscher? welche Wege sind zu beachten.
Das ist jetzt mal ohne Gewähr:
ich meine, neulich gelesen zu haben, dass du deine deutsche Staatsbürgerschaftautomatisch verlierst, sobald du eine anderen Staatsbürgerschaft beantragst.
Was zu beachten ist, ist die Rente.
Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft ablegst, kann du einen Antrag bei der Rentenkasse stellen. Nach einer 2-Jahresfrist bekommst du alle Beiträge ausgezahlt, die du selbst eingezahlt hast. Damit sind deine Rentenansprüche in Deutschland abgehakt.
Was meinen ersten Absatz angeht, so hoffe ich, dass sich hier noch mal ein Experte meldet. Denn man kann ja auch doppelte Staatsbürgerschaft haben? Das stände dann im Widerspruch zu dem, was ich oben weitergegeben habe.
ich meine, neulich gelesen zu haben, dass du deine deutsche Staatsbürgerschaftautomatisch verlierst, sobald du eine anderen Staatsbürgerschaft beantragst.
Was zu beachten ist, ist die Rente.
Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft ablegst, kann du einen Antrag bei der Rentenkasse stellen. Nach einer 2-Jahresfrist bekommst du alle Beiträge ausgezahlt, die du selbst eingezahlt hast. Damit sind deine Rentenansprüche in Deutschland abgehakt.
Was meinen ersten Absatz angeht, so hoffe ich, dass sich hier noch mal ein Experte meldet. Denn man kann ja auch doppelte Staatsbürgerschaft haben? Das stände dann im Widerspruch zu dem, was ich oben weitergegeben habe.
Wenn man eine andere Staatsbuergerschaft annimmt verliert man automatisch die deutsche Staatsbuergerschaft .....
es sei denn
man stellt
VOR der Beantragung der anderen Staatsbuergerschaft einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft.
Diesem Antrag KANN stattgegeben werden ... muss aber nicht.
Bedingung fuer den Erhalt der D Staatsbuergerschaft ist zB dass die einzigen Verwandten 1. Grades in D leben o.ae.
Genaueres gibts evt. hier
es sei denn
man stellt
VOR der Beantragung der anderen Staatsbuergerschaft einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft.
Diesem Antrag KANN stattgegeben werden ... muss aber nicht.
Bedingung fuer den Erhalt der D Staatsbuergerschaft ist zB dass die einzigen Verwandten 1. Grades in D leben o.ae.
Genaueres gibts evt. hier
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
Es gibt Menschen die wissen was sie meinen. Und es gibt Menschen die meinen etwas zu wissen.
Es gibt Menschen die wissen was sie meinen. Und es gibt Menschen die meinen etwas zu wissen.
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- Wohnort: Landkreis Starnberg - das 5-Seen-Land
Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen...
Hallo leo,
diesen Schritt sollte sich jeder gut überlegen. Sollte das ausgesuchte Ziel dann doch nicht so sein, oder sich verändern, kann ich mit meinem Deutschen Pass jederzeit zurück oder auch in ein anderes Land gehen. Auch die eigene Situation verändert sich manchmal (Stichwort Gesundheit). Ebenso sehr vorsichtig mit der Rentenauszahlung. Aber das muss jeder selber entscheiden.
Hier ein gutes Fachbuch, was ich mir in diesem Fall kaufen würde. Ist besser erläutert wie "Gesetzestexte" > bestellen
Gruss Klaus
diesen Schritt sollte sich jeder gut überlegen. Sollte das ausgesuchte Ziel dann doch nicht so sein, oder sich verändern, kann ich mit meinem Deutschen Pass jederzeit zurück oder auch in ein anderes Land gehen. Auch die eigene Situation verändert sich manchmal (Stichwort Gesundheit). Ebenso sehr vorsichtig mit der Rentenauszahlung. Aber das muss jeder selber entscheiden.
Hier ein gutes Fachbuch, was ich mir in diesem Fall kaufen würde. Ist besser erläutert wie "Gesetzestexte" > bestellen
Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
Danke Klaus, meine frage ist auch, wie ist es wenn man mit einen Jungen einreist der zum Zeitpunkt noch keine 18 Jahre ist, muss er dann in PY zum Militär oder muss er dann nach Deutschland um dort seinen Dienst antreten zu müssen oder hat er dann seine Deutsche Staatsbürgerschaft noch? wenn er mit einem Elternteil in PY lebt und der andere Elternteil in Deutschland.
Gruss leo
Gruss leo
Hola Leo,
Willkommen im Forum
Ich bin zwar kein Deutscher, daher habe ich diese "Probleme" nicht
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... recht.html
Ziemlich unten steht einiges über die Bestimmungen für Deutsche im Ausland (Staatsangehörigkeitsrechtsreform).
Liebe Grüsse aus Paraguay (Piribebuy)
Margarete und Pit
Willkommen im Forum

Ich bin zwar kein Deutscher, daher habe ich diese "Probleme" nicht

Vielleicht hilft dir dieser Link weiter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... recht.html
Ziemlich unten steht einiges über die Bestimmungen für Deutsche im Ausland (Staatsangehörigkeitsrechtsreform).
Liebe Grüsse aus Paraguay (Piribebuy)
Margarete und Pit
"Granja Pit" - Margarete und Pit in Piribebuy laden ein: Pension, Unterkunft und Farm mit vielen Tieren.
Ich habe eben mit der LVA telefoniert und mich beraten lassen. Eingezahlte Rentenbeiträge werden nur dann ausgezahlt, wenn noch KEIN Anspruch auf Altersrente vorhanden ist. Es ist also eigentlich sinnlos, die Staatsbürgerschaft abzulegen, da man Notfalls nach D zurückkann und in den Genuß unseres Sozialstaates kommen darf.
Mit Glück hatte die Dame am Telefon ja auch keine Ahnung. Also keine Gewähr für die Aussage.
Gruß aus dem kalten Mecklenburg
Mit Glück hatte die Dame am Telefon ja auch keine Ahnung. Also keine Gewähr für die Aussage.
Gruß aus dem kalten Mecklenburg
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- Moderator
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- Registriert: Mo Jun 13, 2005 8:15 am
- Wohnort: Landkreis Starnberg - das 5-Seen-Land
Auskunft der Knappschaft Bahn See
Auf Anfrage hat uns die Knappschaft Bahn See am 01.06.2006 folgendes per Brief mitgeteilt:
[Zitat Anfang] Für die Dauer Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in dem genannten Staat würde eine Altersrent gemäß §§ 110 ff SGB VI in vollem Umfang gezahlt.
Voraussetzung für die Rentenzahlung in der genannten Höhe ist, dass Sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Wenn Sie die paraguayische Staatsangehörigkeit annehmen, würde dann nicht mehr die volle Rente (100%) sondern eine geminderte Rent (70%) gezahlt werden (vgl. Vordruck 3 99 00). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass z.B. die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes im Allgemeinen durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit verloren geht. Sie sind verpflichtet, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über jeden Wechsel Ihrer Staatsangehörigkeit zu informieren.[Zitat Ende]
Grüße
Girasol
[Zitat Anfang] Für die Dauer Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in dem genannten Staat würde eine Altersrent gemäß §§ 110 ff SGB VI in vollem Umfang gezahlt.
Voraussetzung für die Rentenzahlung in der genannten Höhe ist, dass Sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Wenn Sie die paraguayische Staatsangehörigkeit annehmen, würde dann nicht mehr die volle Rente (100%) sondern eine geminderte Rent (70%) gezahlt werden (vgl. Vordruck 3 99 00). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass z.B. die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes im Allgemeinen durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit verloren geht. Sie sind verpflichtet, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über jeden Wechsel Ihrer Staatsangehörigkeit zu informieren.[Zitat Ende]

Grüße
Girasol
Hi,
also ich will hier keine waghalsigen tipps geben, aber soweit ich weis ist es in bestimmten Fällen schon möglich 2 Staatsangerhörigkeiten zu haben, kommt wohl ganz auf das Land an.
Soweit ich weis muss man nicht in jedem Land die alte abgeben bei beantragung einer neuen Staatsbürgerschaft. Hmm da ich leider nicht genau weis welche Länder dies sind, war der Kommentar wohl wenig hilfreich fällt mir gerade auf, sorry.
Naja jedenfalls gibt es auch Fälle in denen Menschen 2 Pässe haben und die jeweiligen Länder nichts von der anderen staatsangerhörigkeit wissen, soviel weis ich sicher.
Bei mir ist das sogar legal so da ich in usa geboren bin und meine Mum allerdings deutsch ist, so hab ich beide, kommt aber wohl ganz stark auf die Länder an.
alemanito
also ich will hier keine waghalsigen tipps geben, aber soweit ich weis ist es in bestimmten Fällen schon möglich 2 Staatsangerhörigkeiten zu haben, kommt wohl ganz auf das Land an.
Soweit ich weis muss man nicht in jedem Land die alte abgeben bei beantragung einer neuen Staatsbürgerschaft. Hmm da ich leider nicht genau weis welche Länder dies sind, war der Kommentar wohl wenig hilfreich fällt mir gerade auf, sorry.
Naja jedenfalls gibt es auch Fälle in denen Menschen 2 Pässe haben und die jeweiligen Länder nichts von der anderen staatsangerhörigkeit wissen, soviel weis ich sicher.
Bei mir ist das sogar legal so da ich in usa geboren bin und meine Mum allerdings deutsch ist, so hab ich beide, kommt aber wohl ganz stark auf die Länder an.
alemanito
Wer sich für die doppelte Staatsangehörigkeit interessiert, hier die Information des
Bundesministerium des Innern zum Thema. Grundsätzlich gilt: Eine Mehrstaatigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es muss eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft eingeholt werden bevor die andere Staatsangehörigkeit beantragt wird.
Gruß
Siggi
Bundesministerium des Innern zum Thema. Grundsätzlich gilt: Eine Mehrstaatigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es muss eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft eingeholt werden bevor die andere Staatsangehörigkeit beantragt wird.
Gruß
Siggi
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- Beiträge: 668
- Registriert: Sa Apr 21, 2007 11:18 pm
- Wohnort: ARGENTINA
Was ma ned weiss...
...macht auch in D keinen heiss.
Wie auch aus dem wachsweichen Text des AA hervorgeht ist D jetztschon und in den nächsten Jahren soooowas von froh, wenn nicht weitere Auswanderer ihrer Bürgerschaft abgeben
Falls Du neu staatserbürgerst behalte die alte einfach bei und schweige still. Führende Konsulate bestätigten mir hinter vorgehaltener Hand, dass mittelfristig D mit seiner Vermeidung der Doppel-büscha in der EU eh nicht durchkommt.
Gibbes da nich einen uralten nie verworfenen Gesetzestext aus 1928 dass selbst nach "Ablegen" (borum eichentlich) der StaBü der "Reichskanzler" über die "Wiederanlage" entscheidet. Wer issn eichentlich derzeit in dem Amt??
Wie auch aus dem wachsweichen Text des AA hervorgeht ist D jetztschon und in den nächsten Jahren soooowas von froh, wenn nicht weitere Auswanderer ihrer Bürgerschaft abgeben

Falls Du neu staatserbürgerst behalte die alte einfach bei und schweige still. Führende Konsulate bestätigten mir hinter vorgehaltener Hand, dass mittelfristig D mit seiner Vermeidung der Doppel-büscha in der EU eh nicht durchkommt.
Gibbes da nich einen uralten nie verworfenen Gesetzestext aus 1928 dass selbst nach "Ablegen" (borum eichentlich) der StaBü der "Reichskanzler" über die "Wiederanlage" entscheidet. Wer issn eichentlich derzeit in dem Amt??
