E 303 Formular
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E 303 Formular
Hallo ich bin neu hier und habe natürlich eine Frage gleich. Und zwar gehe ich in 4 Monaten nach Ö für immer. Mein Freund hat in Ö eine Arbeit und ich bin natürlich auch auf Arbeitsuche. Ich bekomme in D noch Hartz 4. Meine Frage nun, brauche ich dieses E 303 Formular überhaupt? Soweit ich mich im Internet schlau machen konnte, gelten diese E 301 und E 303 Formulare doch nur für Arbeitslosengeldempfänger oder? Über eine Antwort wäre ich dankbar.
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E 303 Formular
Deutschland wäre froh, wenn sie Dein Hartz IV Anspruch an Österreich abtreten könnten ...
In welcher Fantasie-Welt lebt Ihr eigentlich ?
Gruss Klaus
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Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
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ich lebe in keiner fantasie welt!das war eine normale frage und ich habe ja nie behauptet, dass ich vorhabe irgendwelche leistungen in Ö in anspruch zu nehmen oder? aber bevor ich hingehe werde ich mich ja ma erkundigen dürfen. jedenfalls wirde meinem freund das so gesagt, dass ich dieses formular angeblich brauche, aber da ich ja alg II bekomme dacht ich mir schon, das das net stimmen kann.deswegen meine frage. danke trotzdem für die antwort.
Die meisten Fragen erübrigen sich, wenn man die "Pflichtlektüre für alle Österreich-Auswanderer" hier im Forum liest (als Leseratte ist das für dich sicher kein Problem).
Sozialhilfe bekommt man erst, wenn man es 5 Jahre ununterbrochen in Österreich ausgehalten hat. Arbeitslosengeld bekommst du auch in Österreich nicht, weil du keinen Anspruch mehr darauf hast. Das einzige was vielleicht ginge, ist Notstandshilfe beim Arbeitsmarktservice zu beantragen. Rufe bitte beim für dich zuständigen AMS-Büro an und erkundige dich mal, ob das für dich in Frage kommt. Würde mich freuen, wenn du das Ergebnis hier posten könntest.
Viele Grüße,
Marcus
Sozialhilfe bekommt man erst, wenn man es 5 Jahre ununterbrochen in Österreich ausgehalten hat. Arbeitslosengeld bekommst du auch in Österreich nicht, weil du keinen Anspruch mehr darauf hast. Das einzige was vielleicht ginge, ist Notstandshilfe beim Arbeitsmarktservice zu beantragen. Rufe bitte beim für dich zuständigen AMS-Büro an und erkundige dich mal, ob das für dich in Frage kommt. Würde mich freuen, wenn du das Ergebnis hier posten könntest.
Viele Grüße,
Marcus
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hallo marcus, danke für deine hilfe. jetzt weiss ich das was ich wissen wollte. hatte ja eigentlich nicht vor etwas zu beantragen. ich denke notstandshilfe wird nicht in frage kommen, weil ich ja mit meinem arbeitenden freund zusammenwohne dann. werde mich aber sicherheitshalber erkundigen. ergebnis poste ich dann! vielen dank!
ps: die pflichtlektüre habe ich natürlich durchgelesen, war mir aber trotzdem noch nicht ganz sicher.

ps: die pflichtlektüre habe ich natürlich durchgelesen, war mir aber trotzdem noch nicht ganz sicher.