Kosten und Gebühren bei Mietverträgen?

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Lichnov
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Kosten und Gebühren bei Mietverträgen?

Beitrag: # 10760Beitrag Lichnov »

Kosten und Gebühren bei Mietverträgen?


Hallo alles zusammen,
Frage wer kennt sich mit Vergebührung von Mietverträgen und Bogengebühren aus`?
Haben endlich eine Wohnung nach langer suche gefunden.
Leider doch über einen Marker!!
Die verlangen 3MM Vermittlungprovision und 20% Umsatzsteuer.
Beispiel
Bruttomietzins 500€ Monatlich
3MM Provision 1500€
20% Umsatzsteuer 300€
1800€ nur für den Marker!!
ABER die 20% kann man in der Regel runterhandeln habe ich gehört und gleich ausprobiert!!!!
Wieder auf die Kosten zu kommen ich zitiere aus unseren Mietvertrag!


Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages tragen die Vermieter.Die Kosten der Vergebührung dieses Vertrages (einschließlich Bogengebühr) tragen zur Gänze die Mieter.
Die Mieter verpflichten sich auch,den Vermieter hinsichtlich einer Gebührenmithaftung völlig schad-und klaglos zu halten

Zum Zwecke Gebührenbemessung wird festgestellt,daß der auf den Mietgegenstand entfallende Bruttomietzins jährlich 6000€ ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die Mietvertragsgebühr beträgt daher 180,-€

So frage warum muß ich 180€ ans Finanzamt zahlen nur weil ein Mietvertrag zustande gekommen ist?
Ist alles schon ganz rechtens?
Gibt's so wie ein Mieterschutzbund in Österreich?
Über eure Hilfe wehre ich sehr dankbar :D :lol:
Andi63
Beiträge: 46
Registriert: Di Sep 12, 2006 3:00 pm
Wohnort: Oberösterreich

Beitrag: # 10765Beitrag Andi63 »

das mit der vergebührung der Mietverträge an das Finanzamt ist hier leider so , ich wohne seit Oktober in Ö. und habe die gleiche Erfahrung machen müssen . Das hat mich bei der Mietwohnung und beim Mietvertrag für die Tiefgarage betroffen .
Also es ist wirklich rechtens , ich mußte aus Zeitgründen leider auch über einen Makler gehen.
Ich wünsche dir auf alle Fälle alles gute in deiner neuen Heimat.
TurboMarcus
Beiträge: 278
Registriert: So Feb 05, 2006 11:22 pm
Wohnort: Wien

Beitrag: # 10802Beitrag TurboMarcus »

Die Vergebührung ist wohl so eine Art Amtsgebühr für das Eintragen in irgend ein Register. Die Höhe richtet sich nach der Brutto-Miete, wir mussten z.B. 480€ für unsere 4-zimmer-Wg hinblättern. Das Geld gibt's auch leider nicht wieder...Dein Vermieter muss es an's Amt weiterleiten, soweit ist also alles rechtens.

Gruss Marcus
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