Sunnyboy1977 hat geschrieben:Wir haben vor, die schulden von Amerika aus weiter zu tilgen, stehen aber mit einer EV in der Schufa. Hat dies eine Auswirkung auf unser Vorhaben?
Ich möchte nur wissen ob die Bundesrepublik mich überhaupt gehen lässt obwohl ich eine Eidesstaatliche Versicherung abgelegt habe. Ich bin ja bereit, meine Schulden zu zahlen da ich dort das dreifache an Geld verdienen werde als hier.
Natürlich kann man mit einer EV das Land verlassen. Das ist juristisch betrachtet kein Hinderungsgrund. Sollten aber diese Schuldner ihren Zahlungspflichten in D nicht nachkommen ist es absolut kein Problem für hiesige Gläubiger diese wieder ins Land zurückzuholen bzw. was noch zweckmäßiger ist, in den USA vor Ort pfänden zu lassen.
Ein deutscher Schuldner in den USA ist für hiesige Gläubiger übrigens besser, weil es in den USA keine Pfändungsfreigrenzen wie in D gibt (interessant bei Gehaltspfändungen) und die dortigen Gesetze durchaus bei zahlungsunfähigen/-willigen Schuldnern auch längere Haftstrafen vorsehen. Mit anderen Worten haben deutsche Schuldner, die sich in die USA "absetzen", rechtllich gesehen deutlich schlechtere Karten als ihre "Kollegen" mit deutschem Wohnsitz.
Soviel mal ganz allgemein. Weitere und vor allem individuelle Infos gibt dir sicherlich dein Anwalt des Vertrauens.
Ideale sind wie Sterne. Wir erreichen sie niemals aber wie die Seefahrer auf dem Meer, richten wir unseren Kurs nach ihnen.