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Bitte einen Rat/Wohnsitz+doppelte Belastung

Verfasst: Di Mai 27, 2008 8:32 pm
von anni
Hallo zusammen,

kann uns jemand bitte das Wohnsitz-"chaos" erklären, haben schon gegoogelt und finden völlig unterschiedliche Info`s.
Als mal kurz der Zusammenhang:

Intitiativbewerbung,Gespräch+ Zusage :D
Jetzt meinte der Chef, mein Freund müsste seinen Wohnsitz nach Ö verlegen. So wie wir informiert sind, verlangt die Gemeinde in Ö die Abmeldebscheinigung :?: Er wollt eigentlich seinen HWS in D lassen und pendeln, bis die Probezeit um ist. Das heisst für uns doppelte Belastung(Unterkunft+Heimfahrten), da wir in D noch unser Haus haben und monatlich tilgen. Bis die Entscheidung steht und das Haus verkauft ist, kann ja auch eine ganze Zeit vergehen, deshalb wollten wir die doppelte Belastung steuerlich geltend machen.
Und wenn HWS in Ö, ist es ja nicht möglich- und bei 2 HWS(D+Ö) auch Steuern auch in D??

Danke im voraus, Grüße Anni

Verfasst: Di Mai 27, 2008 9:32 pm
von Siggi!
Es gibt schon Beiträge zu dem Thema im Forum
http://www.auswandern-webforum.de/forum ... php?t=2026
http://www.auswandern-webforum.de/forum ... php?t=3647

Kurz: Abmeldebescheinigung nein, 2 Hauptwohnsitze sind möglich. Unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in beiden Ländern, aber für eine Einkommensart werden nur in einem Land (i.a. dem Land, aus dem die Einkünfte stammen) Steuern fällig.

Frage: Könnt ihr wirklich täglich pendeln? Wohnt ihr so nah an der Grenze? Hast Du Einkünfte in D? Die ganze Situation ist nicht klar geschildert, es kommt auf jedes Detail an.

Gruß
Siggi

Verfasst: Di Mai 27, 2008 10:21 pm
von anni
Hallo Siggi,
danke, na das ging ja schnell mit der Antwort :) ,
genau die Sache mit den 2 HWS und Steuern in D bezahlen für was wenn in Ö Einkommen erwirtschaftet wird- grübel- ok 1.Problem geklärt.

Wir können nicht täglich pendeln, er unter der Woche in Ö arbeiten und WE heim(350km) und ich wohne und arbeite solang weiter in D bis seine Probezeit endet und dann wollten wir uns um den Hausverkauf kümmern.

Grüsse

Verfasst: Di Mai 27, 2008 10:42 pm
von Siggi!
Hallo Anni,

in der Situation werden Steuern in Austria und D fällig. Dein Mann muss die Einkünfte aus Austria dort versteuern und Du die Einkünfte aus D in D.

Gruß
Siggi

Verfasst: Di Mai 27, 2008 10:53 pm
von anni
und jetzt nochmal ich,
d.h. für mich ändert sich erstmal nichts, aber ich steh immer noch auf der "Leitung" ob er die Ausgaben fürs Heimfahren+Unterkunft in Ö steuerlich geltend machen kann obwohl er HWS in Ö hat- oder spielt das beim Ö Finanzamt keine Rolle :?
Ist das alles aufregend!

Gruß Anni

Verfasst: Mi Jul 02, 2008 8:02 pm
von AnnDee
Hallöle Anni!

Vielleicht ein bissel spät, aber vielleicht nicht zu spät...

Ich hatte keine Probleme mein HWS in D zubehalten und hier in A nur einen NWS anzumelden. (Einzigen die es nicht verstanden haben, waren die dt. Behörden, aber die haben in diesen Pkt. nicht viel zu sagen. Für die Frau im Magistrat in A schien es völlig normal zu sein.)

Wochenendpendler können ihre Fahrtkosten in A absetzen.
Zusätzlich kann man Zuschüsse vom dt. Arbeitsamt beantragen (260 € pro Monat, für max. 6 Monate. Vorraussetzung ist, dann dein Mann von Arbeitslosigkeit bedroht war/ist und der Sachbearbeiter mitspielt).

lg
AnnDee

Verfasst: Do Jul 03, 2008 8:50 pm
von anni
Hallo AnnDee,

nein es war noch nicht zu spät:-), weil wir uns entschieden haben unseren "Startweg" anders zu gehen. Mein Freund wollte eigentlich vorgehen, aber da hier für uns eventl. noch Hausverkauf ansteht und man nicht weiß wie lang sich das ziehen kann, haben wir entschieden erst Hausverkauf und dann zusammen zu starten. Der AG hatte gemeint, er müsse seinen HWS in AT haben zwecks Krankenkasse. Und mit HWS in AT hätte sich Fahrtkosten+Unterkunft absetzen wohl auch erledigt.

Trotzdem danke,
vg Anni

Verfasst: Do Jul 03, 2008 11:22 pm
von AnnDee
Hallöle!

Die dt. Behörden hatten mir erklärt, dass ich zwei HWS haben müsste (einen in Dtl. und einen in A). Jedoch war es (wie gesagt) kein Problem hier nen NWS anzumelden. Für Wochendpendler gilt hier definitiv, dass man die Heimfahrten absetzen kann. Viele meiner pendelnden Kollegen tun dies. Keiner von Ihnen hatte Probleme nen NWS hier anzumelden.

Eine Bindung zwischen HWS und Krankenkasse besteht hier defintiv auch nicht. Arbeiten hier und wohnen woanders ist kein Prolem.

Aber egal!
Wenn Ihr Beide zusammen gehen wollt ist es doch viel schöner und alles hat sich in Wohlgefallen aufgelöst...Viel Glück beim Verkauf!

lg
Anndee

Verfasst: Mi Sep 10, 2008 4:33 pm
von Kuschlbabs
Also ich bin vor 2 Jahren aus Österreich nach Deutschland gezogen und ich hab meinen Hauptwohnsitz in Österreich UND in Deutschland!
Zu mir wurde gesagt, dass man in jedem Land einen Hauptwohnsitz haben kann/muss. Also du kannst jetzt nicht in Deutschland Hauptwohnsitz und in Österreich Nebenwohnsitz haben!

Lg Barbara

Verfasst: Do Sep 11, 2008 9:40 am
von TurboMarcus
Das mag für Österreicher so gehen, aber für Deutsche gibts das mit dem doppelten Hauptwohnsitz offiziell nicht! Ist halt ne spezielle deutsche Regelung. Ich hab's trotzdem so gemacht, einfach bei meinen Eltern in D. den Hauptwohnsitz anmelden und nix von Ausland erzählen. Das interessiert die auch nicht weiter, Steuern muss ich in D. nicht zahlen, habe ja dort auch kein Einkommen! Und in Ö. haben sie auch nicht gefragt ob ich mich in D. abgemeldet habe...

Gruss,

Marcus

Verfasst: Do Sep 11, 2008 10:07 am
von Siggi!
Hallo Marcus,

da hat Dir jemand eine falsche Info gegeben. (Ich habe schon etliche Falschauskünfte bei deutschen Behörden bekommen.)

Man kann in Deutschland einen ersten Wohnsitz haben und zusätzlich in beliebig vielen anderen Ländern ebenfalls einen Hauptwohnsitz (man braucht halt nur beliebig viele Aufenthaltsgenehmigungen, was in der Praxis schwierig ist). Zwischen den Hauptwohnsitzen kann man dann nach Herzenslust pendeln. Einen Zweitwohnsitz kann man in D nur dann anmelden, wenn sich der Hauptwohnsitz ebenfalls in D befindet. Es gibt Menschen, die den Winter im Süden verbringen, den Sommer aber in D sind. Die haben auch 2 Hauptwohnsitze.

Die steuerliche Seite hat oft etwas mit den Begriff "Lebensmittelpunkt" zu tun wird in diversen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Im steuerlichen Sinn kommt der polizeilichen Meldung sogar gar keine Bedeutung zu. Steuerlich geht es um die tatsächlichen Umstände, d.h. in welchem Land man defakto (überwiegend) wohnt, nicht wo man gemeldet ist. Auch ist es sogar möglich, in einem Land steuerpflichtig zu sein, obwohl man im Land selbst gar keinen Einkommen hat. Man ist dann dort mit den Auslandseinkommen steuerpflichtig!

Gruß
Siggi

Verfasst: Do Sep 11, 2008 12:53 pm
von DK-Ursel
Ganz genau, Siggi.

Was nicht geht, Marcus, ist :

Ein Hauptwohnsitz in einem Land und ein Nebenwohnsitz in Dtdl.
Oder Nebenwohnsitz in einem Land und Hauptwohnsitz in Dtld.

Es sind jeweils 2 Hauptwohnsitze, aus bürokratischer (deutscher) Sicht.

Vielleicht hast Du da was durcheinandergebracht?

(Was aber wieder einmal zeigt, wie gut man auf die diversen Ausdrücke, Bezeichnungen, Sprache achten muß, sonst wird Kuddelmuddel oder sogar rechtlich) falsche Auskunft!)

Gruß Ursel, DK

Verfasst: Do Sep 11, 2008 1:05 pm
von Jupp
[offtopic]
kann uns jemand bitte das Wohnsitz-"chaos" erklären,
chaos kann man nicht erklären ;-)

[on]

Verfasst: So Sep 28, 2008 11:36 pm
von Nixe66
Hallo Anni

ich war beim Amt letzte Woche in Deutschland, weil ich meinen 1 Wohnsitz auch in Ös haben wollte und solange ich noch keinen festen Arbeitsverrtag in der Tasche habe, meinen 2 Wohnsitz in Deutschalnd.

Dies sei aber nicht möglich in D, sagte mir das Amt, da man nur einen Wohnsitz oder den 1 Wohnsitz haben kann, das mit dem 2 WS im Ausland gehe von hier aus nicht.

Wenn dann abmelden dann in Ö neu anmelden.

Gruss die Nixe

Verfasst: Mo Sep 29, 2008 8:13 am
von Siggi!
Hallo Nixe,

ein wenig über Deinem Beitrag steht die Antwort:
DK-Ursel hat geschrieben:Was nicht geht, Marcus, ist :

Ein Hauptwohnsitz in einem Land und ein Nebenwohnsitz in Dtdl.
Oder Nebenwohnsitz in einem Land und Hauptwohnsitz in Dtld.

Es sind jeweils 2 Hauptwohnsitze, aus bürokratischer (deutscher) Sicht.
Die Auskunft, die Dir das Amt gegeben hat, ist leider nicht korrekt.

Gruß
Siggi