Hallo!
Um meinem Arbeitgeber (Dienstgeber) Kosten zu ersparen und mir eine höhere Lebensqualität zu gönnen, erwäge ich auf einem Kärntener Campingplatz einen großen Wohnwagen zu positionieren.
In diesem Wagen will ich wohnen, wenn ich nicht gerade auf Reisen bin.
Trotzdem möchte ich weiterhin meinen Wohnsitz in D behalten.
Muss ich mich in Österreich anmelden, wenn ich dort mehr Zeit verbringe, als in Deutschland?
Campingplatz als 2ter Wohnsitz?
Moderator: Moderatoren
Hallo
worauf zielt die Frage ab: Auf das Melderecht oder auf die Versteuerung?
Wenn es um die Versteuerung geht einfach mal das DBA lesen:
http://www.lemaitre.de/dba-d/OESD92.html
Gruß
Siggi
worauf zielt die Frage ab: Auf das Melderecht oder auf die Versteuerung?
Wenn es um die Versteuerung geht einfach mal das DBA lesen:
http://www.lemaitre.de/dba-d/OESD92.html
Wie man sieht, ist die Aufenthaltsdauer nicht wesentlich für die Ermittlung des Lebensmittelpunkts.Artikel 16 Doppelwohnsitz
Wenn eine Person in jedem der Vertragstaaten einen Wohnsitz hat, so ist, soweit sich das Besteuerungsrecht nach dem Wohnsitz richtet, der Wohnsitz maßgebend, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen).
Gruß
Siggi