zweitwohnsitz
Moderator: Moderatoren
zweitwohnsitz
ich habe gerade gelesen, dass es nicht möglich ist, in deutschland seinen hauptwohnsitz zu haben und in österreich seinen zweitwohnsitz?
wieso?
wieso?
Nochmal: Man kann in mehreren Staaten gemeldet sein. Warum sollte das nicht gehen? Also 1. Wohnsitz in Deutschland und in Austria ist kein Problem. Man muss natürlich dort auch einen Wohnsitz haben. (Ich habe auch mehrere Wohnsitze.)
Das Kindergeld in D ist abhängig von der unbeschränkten Steuerpflicht in D. Man ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ein Wohnsitz vorhanden ist. Ein Wohnsitz im steuerlichen Sinne ist das Bereithalten eines zu Wohnzwecken geeigneten Raumes (dies kann auch das Zimmer bei den Eltern sein) und die Nutzung für einige Wochen im Jahr.
Gruß
Siggi
Das Kindergeld in D ist abhängig von der unbeschränkten Steuerpflicht in D. Man ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ein Wohnsitz vorhanden ist. Ein Wohnsitz im steuerlichen Sinne ist das Bereithalten eines zu Wohnzwecken geeigneten Raumes (dies kann auch das Zimmer bei den Eltern sein) und die Nutzung für einige Wochen im Jahr.
Gruß
Siggi
Nur Erstwohnsitz in Österreich
Was Dir geantwortet worden ist, ist nicht richtig.
Korrekt ist: Wer sich als Ausländer in Österreich niederlassen will, darf NUR hier in Österreich seinen ersten Wohnsitz haben. In Konsequenz bezahlt er dann auch hier seine Steuern.
Es ist NICHT möglich, in Österreich einen Zweitwohnsitz zu haben (auch nicht Untermiete, Ferienhaus-/Wohnungs-Besitz, Studentenbude oder sonstiges).
Bei der Anmeldung auf dem Gemeindeamt des neuen Wohnortes in Österreich muss man schriftlich nachweisen, dass man sich am alten Erstwohnsitz korrekt abgemeldet hat (was einem dort ja schriftlich bestätigt wird). Man muss auf dem Anmeldeformular auf dem übrigens schriftlich angeben, wo der letzte sog. "erste" Wohnsitz war (Wohnort, Postleitzahl, Land).
Lischen
Korrekt ist: Wer sich als Ausländer in Österreich niederlassen will, darf NUR hier in Österreich seinen ersten Wohnsitz haben. In Konsequenz bezahlt er dann auch hier seine Steuern.
Es ist NICHT möglich, in Österreich einen Zweitwohnsitz zu haben (auch nicht Untermiete, Ferienhaus-/Wohnungs-Besitz, Studentenbude oder sonstiges).
Bei der Anmeldung auf dem Gemeindeamt des neuen Wohnortes in Österreich muss man schriftlich nachweisen, dass man sich am alten Erstwohnsitz korrekt abgemeldet hat (was einem dort ja schriftlich bestätigt wird). Man muss auf dem Anmeldeformular auf dem übrigens schriftlich angeben, wo der letzte sog. "erste" Wohnsitz war (Wohnort, Postleitzahl, Land).
Lischen
Hallo Lischen,
Gruß
Siggi
P.S: Ich habe 3 (drei) erste Wohnsitze. Geht alles, ist aber etwas ungewöhnlich. Meistens muss man den Beamten diese Situation erklären.
Das ist falsch. Man kann durchaus einen ersten Wohnsitz in Deutschland und Österreich haben. Was nicht geht: Einen ersten Wohnsitz in Deutschland und einen zweiten Wohnsitz in Österreich (oder anders herum). Die Versteuerung ist in einem solchen Falle kompliziert; grundsätzlich ist man dann in zwei Staaten mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Welche Steuern dann welchem Staat zustehen regelt ein Abkommen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung. Einfach mal hier nachlesen, wer es nicht glaubt.Korrekt ist: Wer sich als Ausländer in Österreich niederlassen will, darf NUR hier in Österreich seinen ersten Wohnsitz haben. In Konsequenz bezahlt er dann auch hier seine Steuern
Gruß
Siggi
P.S: Ich habe 3 (drei) erste Wohnsitze. Geht alles, ist aber etwas ungewöhnlich. Meistens muss man den Beamten diese Situation erklären.
Wozu?
Oh, vielen Dank. Dann stimmt es nicht, was uns die Behörden vor Ort (hier im Tirol) bei der Anmeldung zur Niederlassung gesagt haben. - Ich entschuldige mich.Siggi! hat geschrieben:P.S: Ich habe 3 (drei) erste Wohnsitze. Geht alles, ist aber etwas ungewöhnlich.
In welchem Falle benötigt man denn mehrere Erstwohnsitze? Wozu soll sowas gut sein? Grübel...
Re: Nur Erstwohnsitz in Österreich
Kann ich nicht bestätigen. Ich brauchte nichts dergleichen. Nur mal so am Rande als Info.Lischen hat geschrieben: Bei der Anmeldung auf dem Gemeindeamt des neuen Wohnortes in Österreich muss man schriftlich nachweisen, dass man sich am alten Erstwohnsitz korrekt abgemeldet hat (was einem dort ja schriftlich bestätigt wird). Man muss auf dem Anmeldeformular auf dem übrigens schriftlich angeben, wo der letzte sog. "erste" Wohnsitz war (Wohnort, Postleitzahl, Land).
Lischen
Sonea
Bitte nicht persönlich nehmen. Ich will nicht abstreiten, dass irgendwelche Beamte dies von Dir gefordert haben. Dies ist auch gar nicht die Frage, sondern ob dies zu Recht geschehen ist. Was von mir die Bürokratie im Leben schon alles gefordert hatte und keine Rechtsgrundlage hatte...Dann stimmt es nicht, was uns die Behörden vor Ort (hier im Tirol) bei der Anmeldung zur Niederlassung gesagt haben. - Ich entschuldige mich.
Flexibilität, die Vorteile verschiedener Orte auszunutzen ohne unter deren jeweiliger Nachteile zu leiden. Wir wohnen im Sommer am Meer, im Winter in der Stadt und zwischendurch sind wir auch mal 2-3 Monate im Jahr in D.In welchem Falle benötigt man denn mehrere Erstwohnsitze? Wozu soll sowas gut sein?
Gruß
Siggi
Lieber SigiSiggi! hat geschrieben:Wir wohnen im Sommer am Meer, im Winter in der Stadt und zwischendurch sind wir auch mal 2-3 Monate im Jahr in D.
Das verstehe ich jetzt echt nicht. Dafür brauchts doch nicht an drei Orten einen Hauptwohnsitz? Für mich ein Rätsel, und erst noch sehr teuer im Unterhalt.

Diese Konstruktion erinnert mich aber an jene Ausgewanderten, die nirgendwo Steuern zahlen und auf jedem Kontinent der Behörde erzählen, sie würden ihre Steuern auf dem (den) jeweils anderen Kontinent(en) zahlen und, nein, HIER würden sie überhaupt keiner Arbeit nachgehen, Ehrenwort.
Hallo Lischen,
Aber meine persönliche Situation sollte nicht Gegenstand einer Diskussion sein. Kommen wir mal zum Thema zurück.
Gruß
Siggi
Wenn man nirgendwo Steuern zahlen will, dann meldet man irgendwo einen Wohnsitz an (und hat auch nirgendwo defakto einen Wohnsitz) und hält sich nirgendwo länger als 6 Monate auf. Schon ist man ganz legal steuerfrei. Aber wenn man Wohnsitze offiziell hat, dann ist man damit sogar mehrfach unbeschränkt steuerpflichtig! Auf das Ehrenwort im Ausland Steuern gezahlt zu haben verläßt sich zumindest die deutsche Steuerverwaltung nicht. Man muss die ausländische Steuererklärung (ggf. übersetzt) in D vorlegen, sonst gibt es keine Freistellung in D!sie würden ihre Steuern auf dem (den) jeweils anderen Kontinent(en) zahlen und, nein, HIER würden sie überhaupt keiner Arbeit nachgehen, Ehrenwort
Sicher ist es günstiger nur an einem Ort zu leben, man braucht so ja auch nur den Hausrat einmal. Auch den laufenden Unterhalt muss man nur einmal zahlen. Wenn man die Immobilien aber richtig ausgewählt hat, dann erfahren diese eine Wertsteigerung (hier durchschnittlich 50-60% p.a.). Insgesamt ist die Wertsteigerung so hoch, dass die anderen Kosten vernachlässigbar sind.erst noch sehr teuer im Unterhalt
Wie will ich denn 4 Monate im Jahr an einem Ort leben ohne dort einen Wohnsitz zu haben? In einer Ferienwohnung nur aus dem Koffer leben? Ist möglich, aber wirklich zu Haus fühlen würde man sich nicht und so würde der Sommeraufenthalt nur Geld kosten. Andersherum investiert man in Immobilien, diese erfahren eine Wertsteigerung und man hat noch einen Zusatznutzen.Dafür brauchts doch nicht an drei Orten einen Hauptwohnsitz?
Aber meine persönliche Situation sollte nicht Gegenstand einer Diskussion sein. Kommen wir mal zum Thema zurück.
Gruß
Siggi