flyingapi hat geschrieben:Hallo,,
ich hab auch Privat Insolvenz die noch 4 Jahre läuft und bin direkt zu Anfang nach Österreich ausgewandert. Ist kein Problem......du sagst dem Treuhänder Bescheid, übermittelst Ihm deine neue Adresse und die Adresse vom neuen Arbeitsplatz. Der schreibt dem Arbeitgeber dann das du Insolvenz hast, und der Arbeitgeber wickelt das dann über sein Lohnbüro nach den deutschen Kriterien und Freigrenzen ab.
Und wenn der Treuhänder was braucht schreibt er dich eh an.
Also das würde mich jetzt auch interessieren! Ich bin ebenfalls nach Österreich übersiedelt (15. September 2008), weil ich dort endlich wieder eine Arbeit gefunden habe, nach Hartz4. Ich bin ebenfalls in Verbraucherinsolvenz, auch noch 4 Jahre.
Bei mir wird nichts nach deutschen Kriterien abgewickelt, es wird die österreichische Regelung angewendet und mir somit fast das DREIFACHE vom Monatsgehalt abgezogen, als es nach deutscher Regelung, bei meinem (geringen) Verdienst, der Fall wäre.
Letztendlich habe ich ein Netto- Monatsgehalt, welches grad mal 80 Euro über dem liegt, was ich zuvor, insgesamt, an ALG2 bezogen habe. Nur darf ich dafür jetzt 6 Tage die Woche arbeiten.
Ich habe bereits bei meiner Insolvenzhilfe nachgefragt, angeblich wäre das korrekt, da ich ja meinen Wohnsitz und Arbeitsplatz in Österreich habe und somit nach der hiesigen Regelung abgezogen wird.