Hallo zusammen,
bin neu in diesem Forum. Habe mir ein altes Haus in Oberösterreich günstig gekauft und will das nun Stück für Stück herrichten, es ist nun klar das ich mich zu diesem Zweck in Ö aufhalten muss, wie lange kann ich dort arbeiten ohne mich anzumelden oder mein Fzg. umzumelden?
Fahrzeugummeldung
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aus www.help.gv.at:
...Als Bürger oder Bürgerin der EU haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Territorium eines beliebigen EU-Mitgliedstaates für bis zu drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit....
...Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten (Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, Drittstaatsangehörige), unterliegen der Meldeverpflichtung. Wer in Österreich Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist zur An- und Abmeldung| bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet...
Die Frage ist immer nur woher der Staat wissen soll wann du eingereist bist, es gibt ja keine Grenzkontrollen mehr...
Gruss Marcus
...Als Bürger oder Bürgerin der EU haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Territorium eines beliebigen EU-Mitgliedstaates für bis zu drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit....
...Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten (Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, Drittstaatsangehörige), unterliegen der Meldeverpflichtung. Wer in Österreich Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist zur An- und Abmeldung| bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet...
Die Frage ist immer nur woher der Staat wissen soll wann du eingereist bist, es gibt ja keine Grenzkontrollen mehr...
Gruss Marcus